Baupreisindexzahl für 2024 vom
- April 2024 ( ABl./24, [Nr. 18] , S.353) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom
- Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2024 Nr. Gebäudeart Anrechenbare Bauwerte in Euro/m 3 2024 1 Wohngebäude 185 2 Wochenendhäuser 163 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 251 4 Schulen 237 5 Kindertageseinrichtungen 213 6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO , Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 213 7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 248 8 Krankenhäuser 277 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 213 10 Hallenbäder 230 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m 3 Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 103 Bauart schwer 1) 91 sonstige Bauart 78 11.2 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m 3 Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 91 Bauart schwer 1) 78 sonstige Bauart 64 11.3 der 20 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m 3 Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 78 Bauart schwer 1) 64 sonstige Bauart 50 11.4 der 50 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer 1) und mit nicht geringen Einbauten 2) 64 Bauart schwer 1) 50 sonstige Bauart 36 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 140 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 125 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 190 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 164 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 137 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 164 18 Tiefgaragen 254 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 65 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 50 20.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 27 - Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 74 €/m 2 1) Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden 2) Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen nach oben
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