Baupreisindexzahl für 2025 vom
- Juni 2025 ( ABl./25, [Nr. 49] , S.756) Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom
- August 2009 ( GVBl. II S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom
- Mai 2021 (GVBl. II Nr. 50) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt: Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,
- Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht. Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gültig ab
- Juni 2025 Nr. Gebäudeart Anrechenbare Bauwerte in Euro/m 3 2025 1 Wohngebäude 207 2 Wochenendhäuser 181 3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 278 4 Schulen 263 5 Kindertageseinrichtungen 236 6 Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO , Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 236 7 Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten 274 8 Krankenhäuser 307 9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 236 10 Hallenbäder 254 11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19 11.1 bis 5 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 101 11.2 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m 3 86 11.3 der 20 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m 3 71 11.4 der 50 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 55 12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 155 13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 139 14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 210 15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 183 16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 152 17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 183 18 Tiefgaragen 282 19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 73 20 Gewächshäuser 20.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 55 20.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 31 Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 82 €/m 2 . nach oben
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.