Aufgaben und Organisation der IKT-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg vom
- Juli 2026 ( JMBl/26, [Nr. 8] , S.62) Mit der Allgemeinen Verfügung über die IT -Organisation im Geschäftsbereich der Justiz vom
- Oktober 2023 ( JMBl. S. 172) wurden die formalen Grundlagen der IT-Organisation neu geregelt und die innerhalb der IT-Organisation wahrzunehmenden Aufgaben konkretisiert. Für die danach bei den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg verbleibenden Aufgaben nimmt eine Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik die Koordination der Aufgaben der Systemverwaltenden und der eingerichteten Kompetenzteams wahr. Die wahrzunehmenden Aufgaben und organisatorischen Strukturen dieser Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg innerhalb der IT-Organisation im Geschäftsbereich der Justiz ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. 1 Organisation und Struktur der Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg 1.1 Die Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnik für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg (IKT-Leit VG) ist bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingerichtet. Sie ist unter der postalischen Adresse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) mit dem Zusatz „IKT-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg“ zu erreichen. Sie übt ihre Aufgaben für alle Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg aus. Die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg beruft eine IT-Dezernentin oder einen IT-Dezernenten als Leitende IT-Dezernentin oder Leitenden IT-Dezernenten der IKT-Leit VG (einschließlich Vertretung). Die Leitende IT-Dezernentin oder der Leitende IT-Dezernent koordiniert die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der IKT-Leistelle und vertritt die IKT-Leitstelle nach außen. 1.2 Die IKT-Leit VG ist mit dem ihren Aufgaben entsprechenden notwendigen Personal auszustatten, dessen Einsatz im Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) festzulegen ist. 2 Aufgaben Die IKT-Leit VG koordiniert und bündelt die Aufgaben der Systemverwaltenden und Kompetenzteams aller Verwaltungsgerichte in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) sowie der Gemeinsamen Verfahrenspflegestelle (GVPS). Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: Unterstützung der Störungs- und Problembeseitigung durch den Service Desk des ZenIT (First Level Support) oder verantwortliche Fachbereiche (Second Level Support), Unterstützung der Systemverwaltenden und Kompetenzteams bei der Meldung und Qualifizierung von Störungen, Beratung der Leitungen der Verwaltungsgerichte in Bezug auf IT- und Fachanwendungen, Initiierung, Vorbereitung, Durchführung von und Begleitung bei Änderungen der Konfiguration von Fachverfahren und von erforderlichen Anpassungen des Schreibwerks an die Erfordernisse der Gerichte, sowie Angelegenheiten des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Kommunikation, Vorbereitung und Begleitung bei der Beschaffung von Informationstechnik, Mitwirkung in Projektteams bei der Einführung neuer IT-Fachverfahren oder Techniken. Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg kann die Aufgaben konkretisieren, einschränken und weitere Aufgaben vorsehen. 3 Übertragung von Zugriffsrechten Die Gerichtsleitungen der Verwaltungsgerichte Cottbus und Potsdam übertragen den verantwortlichen Mitarbeitenden der IKT-Leit VG die Zugriffsrechte, die für die Erfüllung der unter Nummer 2 benannten Aufgaben erforderlich sind. 4 Information und Abstimmung Soweit die Erfüllung der unter Nummer 2 übertragenen Aufgaben die Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus betrifft, ist die Abstimmung mit deren Gerichtsleitungen sicherzustellen. Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, obliegt das Letztentscheidungsrecht dem Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg in Abstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 5 Dienstreisen Für dienstlich veranlasste Fahrten der für die IKT-Leit VG tätigen Mitarbeitenden zu den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dem Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg sowie den Einrichtungen des Landes und den Landesbetrieben gemäß § 9 des Landesorganisationsgesetzes gilt die Dienstreise als genehmigt. Genehmigungen anderer Dienstreisen erteilt die örtliche Geschäftsleitung. Die Dienstreisen sind aus den Titeln der Gruppe 527 zu finanzieren. Zur Prüfung der Auskömmlichkeit der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind die Dienstreisen vor Antritt anzuzeigen. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung „Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg“ vom
- Dezember 2012 (JMBl. 2013 S. 4) außer Kraft. Potsdam, den
- Juli 2026 Der Minister der Justiz und für Digitalisierung In Vertretung Ernst Bürger nach oben
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