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Erlass über die Auszahlung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung für das Jahr 2013

Erlass über die Auszahlung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung für das Jahr 2013 vom

  1. August 2013 ( Abl. MBJS/13, [Nr. 8] , S.264)
  2. Auszahlung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes Das Landesjugendamt zahlt die Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes zu den in § 3 Abs. 5 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) formulierten Zeitpunkten aus.
  3. Ermittlung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes Die Landeszuschüsse für das Jahr 2013 werden ermittelt, indem die Landeszuschüsse des Jahres 2011/12, die gemäß § 5 der Verordnung über die Anpassung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes und Bekanntgabe der Zuschussbeträge (Landeszuschuss-Anpassungsverordnung - LaZAV) vom
  4. April 2011 ( GVBl. II Nr. 20) festgelegt wurden, mit den Anpassungsfaktoren Kinderzahlentwicklung, Personalkostenentwicklung und Entwicklung des Umfangs des Tagesbetreuungsangebots multipliziert werden. Anpassungsfaktor “Kinderzahlentwicklung“ Der Anpassungsfaktor “Kinderzahlentwicklung“ für die Landeszuschüsse des Jahres 2013 entspricht dem Verhältnis der Anzahl der Kinder im Alter bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Jahres 2011 zu der Anzahl des Jahres
  5. Maßgeblich sind die jeweiligen Kinderzahlen der amtlichen Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Stichtag
  6. Dezember. Anpassungsfaktor “Personalkostenentwicklung“ Der Anpassungsfaktor “Personalkostenentwicklung“ für das Jahr 2013 ergibt sich aus den Tarifänderungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) in den Jahren 2010 und
  7. Anpassungsfaktor “Umfang des Tagesbetreuungsangebotes“ Der Anpassungsfaktor “Umfang des Tagesbetreuungsangebotes“ wird aus der Betreuungsquote als Maß der relativen Inanspruchnahme und dem Differenzierungsgrad als Maß des Zeitumfangs der Platzbelegung gebildet. Er ergibt sich für das Jahr 2013 aus dem Durchschnitt des Verhältnisses der mittleren Betreuungsquote des Jahres 2011 zur mittleren Betreuungsquote des Jahres 2009 und des Verhältnisses des Differenzierungsgrades des Jahres 2011 zum Differenzierungsgrad des Jahres
  8. Die Betreuungsquote des jeweiligen Jahres ergibt sich aus dem Verhältnis der Anzahl der belegten Plätze in Kindertagesbetreuung zur Zahl der Kinder im Alter bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres zum Stichtag
  9. Dezember. Maßgeblich sind die dem Landesjugendamt des Landes Brandenburg gemäß KitaBKNV gemeldeten belegten Plätze im Jahresmittel. Der Differenzierungsgrad des jeweiligen Jahres ergibt sich aus dem Personalbedarf nach § 10 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes der tatsächlich belegten Plätze in Kindertagesstätten im Jahresmittel im Verhältnis zu dem Personalbedarf, der sich ergäbe, wenn für alle belegten Plätze verlängerte Betreuungszeiten gewährt würden. Die Ermittlung der Differenzierungsgrade für die Jahre 2009 und 2011 erfolgt auf Basis des Personalbedarfs nach § 10 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes in der am
  10. Juni 2007 geltenden Fassung.
  11. Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes für das Jahr 2013 Ausgangsbetrag für die Berechnung der Landeszuschüsse für das Jahr 2013 sind der Landeszuschuss nach § 16 Absatz 6 Satz 2 des Kindertagesstättengesetzes für die Zuschussperiode 2011/2012 in Höhe von 200 226 000 Euro pro Jahr und der Landeszuschuss nach § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes für die Zuschussperiode 2011/2012 in Höhe von 4 939 000 Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Kinderzahlentwicklung (Anpassungsfaktor 1,012630437), der Personalkostenentwicklung (Anpassungsfaktor 1,02316236) und der Entwicklung des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes (Anpassungsfaktor 1,024412825) ergeben sich Landeszuschüsse in Höhe von 212 515 000 Euro und 5 243 000 Euro. Zuschussbetrag pro Kind nach § 16 Absatz 6 Satz 2 Für das Jahr 2013 errechnet sich der Zuschuss pro Kind durch die Division des Betrages des Landeszuschusses nach § 16 Absatz 6 Satz 2 des Kindertagesstättengesetzes durch die Gesamtanzahl der Kinder im Alter bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres zum Stichtag
  12. Dezember
  13. Er beträgt 903,43 Euro. Verteilung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes Die Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 Satz 4 KitaG (Bestandsschutz U3 und Sprachförderung) verteilen sich hälftig nach der Gesamtzahl der Kinder bis zur Vollendung des
  14. Lebensjahres zum Stichtag 31.12.2011 und der Zahl der vom öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen der Untersuchung der Schulfähigkeit ausgewiesenen Kinder mit niedrigem Sozialstatus des Jahres
  15. Sie betragen im Jahr 2013 in den Landkreisen und kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt, Landkreis Kinder bis zur Vollendung des
  16. Lebensjahres am 31.12.2011 Kinder mit niedrigem Sozialstatus Schulfähigkeits-U 2012 Landeszuschuss gemäß § 16 Absatz 6 Satz 4 KitaG Zuschussanteil Zuschussanteil Stadt Brandenburg an der Havel 3 304 74.180,75 € 104 101.238,77 € 175.419,52 € Stadt Cottbus 4 480 100.584,06 € 105 102.212,22 € 202.796,28 € Stadt Frankfurt (Oder) 2 712 60.889,28 € 82 79.822,88 € 140.712,16 € Stadt Potsdam 9 993 224.360,84 € 87 84.690,12 € 309.050,96 € Landkreis Barnim 8 573 192.479,28 € 227 220.973,08 € 413.452,36 € Landkreis Dahme-Spreewald 7 710 173.103,38 € 147 143.097,11 € 316.200,49 € Landkreis Elbe-Elster 4 435 99.573,73 € 123 119.734,31 € 219.308,04 € Landkreis Havelland 7 536 169.196,76 € 169 164.513,00 € 333.709,76 € Landkreis Märkisch-Oderland 8 783 197.194,16 € 179 174.247,50 € 371.441,66 € Landkreis Oberhavel 10 119 227.189,76 € 214 208.318,24 € 435.508,00 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4 808 107.948,25 € 149 145.044,01 € 252.992,26 € Landkreis Oder-Spree 8 149 182.959,72 € 149 145.044,01 € 328.003,73 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 4 540 101.931,17 € 154 149.911,25 € 251.842,42 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 10 315 231.590,32 € 114 110.973,27 € 342.563,59 € Landkreis Prignitz 3 141 70.521,10 € 167 162.566,10 € 233.087,20 € Landkreis Spree-Neiße 4 948 111.091,51 € 119 115.840,51 € 226.932,02 € Landkreis Teltow-Fläming 7 843 176.089,47 € 166 161.592,65 € 337.682,12 € Landkreis Uckermark 5 372 120.611,07 € 238 231.681,03 € 352.292,10 € Land Brandenburg 116 761 2.621.494,61 € 2.693 2.621.500,06 € 5.242.994,67 € nach oben

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