← Deutschland

Erklärung des Regelbetriebs für das Bereitstellungsportal im Land Brandenburg

Erklärung des Regelbetriebs für das Bereitstellungsportal im Land Brandenburg vom

  1. Oktober 2019 Ziel des Bereitstellungsportals ist es, den Vermessungsstellen den für die Durchführung einer Liegenschaftsvermessung zu beurteilenden Katasternachweis sowie die erforderlichen Geobasisdaten und Reservierungen über Onlineverfahren nahezu jederzeit verfügbar bereitzustellen. Die Vermessungsstellen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, alle erforderlichen Vermessungsunterlagen für eine Liegenschaftsvermessung selbständig vorzubereiten und abzurufen. Pilotphase Das Bereitstellungsportal wird seit
  2. Juli 2019 erfolgreich in einer Pilotphase genutzt und konnte seine Praxistauglichkeit mit einem stabilen und performanten Betrieb unter Beweis stellen. Die während der Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse zur Performance und zur funktionalen Verbesserung werden sukzessive im Rahmen der Softwarepflege zur Optimierung des Bereitstellungsportals beitragen. Die betroffenen Vorschriften (insbesondere Liegenschaftsvermessungsvorschrift, ALKIS-Richtlinien, Entgeltverzeichnis) werden spätestens bis zum Beginn des Regelbetriebs an die Ziele und Erfordernisse des Bereitstellungsportals angepasst. Schulungen der Multiplikatoren sowohl aus den Katasterbehörden als auch von Seiten der ÖbVI wurden bereits durchgeführt bzw. werden noch bis zum Beginn des Regelbetriebs durch die LGB angeboten. Damit sind nunmehr die wesentlichen Voraussetzungen für die Erklärung des Regelbetriebs für das Bereitstellungsportal gegeben. Erklärung des Regelbetriebs Mit Wirkung vom
  3. Dezember 2019 wird für das Bereitstellungsportal die Pilotphase beendet und der Regebetrieb eingeführt. Alle an der Pilotphase teilnehmenden Stellen werden in den Regelbetrieb überführt. Die LGB wird gebeten, insbesondere die Erkenntnisse aus der Pilotphase dazu zu nutzen, den Betrieb des Bereitstellungsportals abzusichern und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung durchzuführen. Die eingeleiteten Maßnahmen sind - sofern noch nicht erfolgt - abzuschließen. Auswirkung des Regelbetriebs Mit Beginn des Regelbetriebs sind gemäß Nr. 3.1 der Liegenschaftsvermessungsvorschrift in der Fassung vom
  4. November 2019 von der Vermessungsstelle, welche die Liegenschaftsvermessung durchführt, die Vermessungsunterlagen über automatisierte Verfahren abzurufen. Hierfür sind die Funktionalitäten des Bereitstellungsportals zu nutzen. Gleiches gilt für die Übermittlung der digitalen Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen, die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bestimmt sind. Details sind den entsprechend angepassten Verwaltungsvorschriften sowie den technischen Verfahrensbeschreibungen der LGB zu entnehmen. Bis zum Beginn des Regelbetriebs sind die Voraussetzungen für die Nutzung des Bereitstellungsportals für die Vermessungsstellen zu schaffen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Kennungen bis zum Start des Regelbetriebs ist es notwendig, dass diese Vermessungsstellen sich bis zum
  5. November 2019 bei der LGB anmelden. Hierzu wird die LGB ein entsprechend separates Schreiben zur Nutzerabfrage versenden. Für diese Nutzer ist die Antragsdatenmigration durchzuführen. Für die am Bereitstellungsportal angemeldeten ÖbVI erfolgt, sofern seitens des ÖbVI der LGB nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird, die Kündigung der LiKa- Online -Nutzung zum
  6. Dezember
  7. Für die Nutzung des Bereitstellungsportals beginnt die Entgeltpflicht gemäß Vermessungsentgeltverzeichnis ab dem
  8. Januar
  9. Die Abstimmung zu Weiterentwicklungen des Bereitstellungsportals wird durch den ALKIS-Beirat unterstützt. Digitalisierung der Gebrauchsakten Im Bereitstellungsportal sollen gemäß Prioritätenerlass III die für die Beurteilung einer Liegenschaftsvermessung erforderlichen Geoinformationen (Gebrauchsakten gemäß der Tabelle mit Stand vom
  10. Juni 2016, siehe ALKIS-Optimierungs- und Informationssystem - AOS) vollständig zum Abruf zur Verfügung stehen. Gemarkungen, in denen bestimmte Gebrauchsakten noch nicht digital zur Verfügung stehen, sind im Bereitstellungsportal entsprechend gekennzeichnet. Diese Unterlagen werden gemäß Nr. 3.4 der Liegenschaftsvermessungsvorschrift von der Katasterbehörde auf Anforderung bereitgestellt. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die als Anlage beigefügte überarbeitete Anlage 4 der ALKIS-Richtlinien tritt zum
  11. Dezember 2019 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird die Anlage 4 der ALKIS-Richtlinien vom
  12. März 2017 und der Erlass zur „Einführung des Bereitstellungsportals im Land Brandenburg – Pilotphase“ (Geschäftszeichen 13-563-34) vom
  13. April 2019 aufgehoben. nach oben

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.