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Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern, Nr. 9/2004<br> Aufhebung von Runderlassen

Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern, Nr. 9/2004 Aufhebung von Runderlassen vom

  1. Dezember 2004 Wegen Zeitablaufs, eindeutiger Rechtslage oder Änderung der Rechtsgrundlagen werden folgende Runderlasse mit sofortiger Wirkung aufgehoben: Nummer/Datum Betreff 44/1992 vom 15.06.1992 Durchführung des Bundesreisekostengesetzes hier: Darlehen zur Beschaffung privateigener anerkannter Kraftfahrzeuge für Bedienstete in den Kommunen 76/1992 vom 23.10.1992 Versorgung von hauptamtlichen Funktionsträgern 80/1992 vom 06.12.1992 Hinweise zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens durch die Gemeinden gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  2. Dezember 1996 ( BGBl. I S. 2253, zuletzt geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 BGBl. II S. 889, 1122) 36/1993 vom 31.03.1993 Befreiung von den Kosten (Gebühren und Auslagen) der Kataster- und Vermessungsbehörden im Land Brandenburg aufgrund von Sonderregelungen 39/1993 vom 13.04.1993 Beteiligung und/oder Unterstützung von Volksinitiativen durch Gemeinden oder Landkreise 40/1993 vom
  3. 05.1993 Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsbefugten im Land Brandenburg 56/1993 vom 28.05.1993 Entschädigungsansprüche von Gewerbeanliegern bei Straßenbauarbeiten 30/1994 vom 21.02.1994 Bildung von Schiedsstellen in den Gemeinden und Ämtern Runderlass vom
  4. Januar 1992 31/1994 vom 09.03.1994 Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit; hier: Feststellungen im Rahmen der Kommunalaufsicht 1/1996 vom 31.01.1996 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hier: Erstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit- gemeinsame Verfügung des MI mit MdJBE - 8.11.95 5/1996 vom 02.04.1996 Gemeinsame Rechnungsprüfungsämter von Ämtern und amtsfreien Gemeinden 1/1997 vom 20.02.1997 Aktualisierung des Runderlasses III Nr. 47/1994 vom 22.07.1994 Hinweise für die Ernennung von Beamten auf Probe bei den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen des Landes Brandenburg nach dem Grundsatzbeschluss des LPA Nr. 19 und der Bewährungsanforderungsverordnung 10/1999 vom 02.07.1999 Zweitwohnungssteuer 10/2000 vom 24.08.2000 Vorbereitung der Schöffenwahl 2000 Schreiben des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom
  5. August 2000 5/2001 vom 13.03.2001 Umsetzung der Euro-Einführung im Abgaben-, Haushalts- und anderem Satzungsrecht 2/2003 vom 22.01.2003 Verwendung von Briefkopfbögen durch Standesbeamte Bezug zu Runderlass in kommunalen Angelegenheiten Nr. 3/2002 (Behördeneigenschaft) und Runderlass des MI Nr. 10/2001, Az. : III/5-43-11 11/2003 vom 24.10.2003 Genehmigung von Dienstsiegeln bei Zusammenschlüssen und Neubildung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden zur Kommunalwahl 2003 - befristete Genehmigung 3/2004 vom 20.04.2004 Europawahl am
  6. Juni 2004 hier: Landesweiter Test des Meldesystems (Großtest) Gleichzeitig wird das Rundschreiben des Ministers des Innern - Hinweise zur Gestaltung von Dienstsiegeln der Ämter im Land Brandenburg - vom
  7. Juli 1992 ( ABl. S. 960) und das Rundschreiben zur Nichtanwendbarkeit von § 19 Abs. 2 PersVG Bbg - Vorabstimmung über gemeinsame Wahl - vom
  8. Mai 1995 (Akz.: Z/2.12-20-10) sowie die Runderlasse III in vermessungs- und katastertechnischen Angelegenheiten Nr. 12/99 vom 30.07.1999 - Fortschreibung der Anlagen zum Gemarkungserlass (Az.: III/2-76-41; ABl. Nr. 35, S. 728) und Nr. 13/99 vom 23.12.1999 - Automatisiertes Geschäftsbuch (Az.: III/2-76-44) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im Auftrag Hoffmann nach oben

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.