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Festsetzung des Wertes der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung zum Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn ab 1.1.2004 (Sachbezugsverordnung - S

Festsetzung des Wertes der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung zum Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn ab 1.1.2004 (Sachbezugsverordnung - SachBezV vom

  1. Januar 2004 Anlagen: Sachbezugsverordnung (SachBezV) - vgl. hierzu Haufe: Sachbezugsverordnung 3 Tabellen Durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom
  2. Oktober 2003 ( BGBl I 2003, 2103; BStBl I 2003, 563) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2004 festgesetzt worden. Anliegend übersende ich den vollständigen Text der Sachbezugsver­ordnung. Für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichnete Gebiet (Beitrittsgebiet) gelten die besonderen Regelungen des § 7 der SachBezV. Die festgesetzten Werte gelten bei laufendem Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31.12.2003 endet, und bei sonstigen Bezügen erstmalig für die sonstigen Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2003 zufließen. Auf die Regelungen der R 31 LStR 2004 weise ich hin. Ich bitte zu beachten, dass die Abschläge des § 3 SachBezV bei Erfüllen der Voraussetzungen mehrerer Nummern des Abs. 2 zu addieren sind. Die anliegenden Übersichten (Tabellen 1 bis 3, s. Anlage) sind zur Arbeitserleichterung beigefügt. Ich bitte, bei der Benutzung der Tabellen 2 und 3 zu beachten, dass in der SachBezV für die Bewertung der Unterkunft stets zu unterscheiden ist, ob der Arbeitnehmer im Haushalt des Arbeitgebers bzw. in einer Gemeinschaftsunterkunft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 SachBezV) untergebracht ist oder nicht. Anlage 1 Sachbezugsverordnung - SachBezV - vgl. hierzu Haufe: Sachbezugsverordnung (Fundstelle: BGBl. Teil 1 1994, S. 3849, vom 19.12.1994, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung, BGBl. Teil I 2004, S. 2663, vom 22.10.2004). Anlage 2 Tabelle 1 Sachbezugswerte für freie Verpflegung im Kalenderjahr 2004 alle Beschäftigte, auch Jugendliche/Auszubildende monatlich Euro täglich Euro Insgesamt 197,75 6,59 - Frühstück 43,25 1,44 - Mittagessen 77,25 2,58 - Abendessen 77,25 2,58 Tabelle 2 Sachbezugswerte für Unterkunft im Kalenderjahr 2004 (Gültig für das Land Brandenburg) Keine Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers und keine Gemeinschaftsunterkunft Beschäftigte allgemein Jugendliche/Auszubildende monatlich Euro täglich Euro monatlich Euro täglich Euro Belegung mit 1 Beschäftigten mit Heizung 174,00 5,80 147,90 4,93 Belegung mit 2 Beschäftigten mit Heizung 104,40 3,48 78,30 2,61 Belegung mit 3 Beschäftigten mit Heizung 87,00 2,90 60,90 2,03 Belegung mit mehr als 3 Beschäftigten mit Heizung 69,90 2,32 43,50 1,45 Tabelle 3 Sachbezugswerte für Unterkunft im Kalenderjahr 2004 (Gültig für das Land Brandenburg) Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers oder Gemeinschaftsunterkunft Beschäftigte allgemein Jugendliche/Auszubildende monatlich Euro täglich Euro monatlich Euro täglich Euro Belegung mit 1 Beschäftigten mit Heizung 147,90 4,93 121,80 4,06 Belegung mit 2 Beschäftigten mit Heizung 78,30 2,61 52,20 1,74 Belegung mit 3 Beschäftigten mit Heizung 60,90 2,03 34,80 1,16 Belegung mit mehr als 3 Beschäftigten mit Heizung 43,50 1,45 17,40 0,58 nach oben

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.