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FörmVfVO Landesnorm Berlin Anlage Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) vom 14. Mai 1980 gültig ab: 01.06.2023 gültig bis: 07.

Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) Vom 14. Mai 1980 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2023 bis 07.01.2027

Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) vom

  1. Mai 1980 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO) vom
  2. Mai 1980 04.06.1980 Eingangsformel 04.06.1980 § 1 04.06.1980 § 2 04.06.1980 § 3 12.11.2000 Anlage 01.06.2023 bis 07.01.2027 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Buchst. a des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom
  3. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735) wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Das förmliche Verfahren findet in den Verwaltungsangelegenheiten statt, die in der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt sind.

§ 1

§ 2 Die in der Anlage aufgeführten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

§ 2

§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung zur Durchführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (DVO-VwVerfG) in der Fassung vom 2. August 1973 (GVBl. S. 1392) außer Kraft.

§ 3Anlage zu § 1 1.

§ 32 Absatz 1 bis 5 des Wohnteilhabegesetzes Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft, 2. § 35 der Gewerbeordnung Untersagung der Ausübung eines Gewerbes bei Unzuverlässigkeit 3. § 51 der Gewerbeordnung Untersagung der Benutzung einer gewerblichen Anlage wegen überwiegender Nachteile und Gefahren für das Gemeinwohl 4. §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung Rücknahme und Widerruf der in den §§ 30, 33c Absatz 1, §§ 33i, 34, 34a, 34b, 34c und 36 der Gewerbeordnung bezeichneten Konzessionen, Erlaubnisse und Bestellungen sowie Reisegewerbekarten nach § 55 der Gewerbeordnung und von Gewerbelegitimationen nach § 55b Absatz 2 der Gewerbeordnung 5. §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

  1. a)Diätassistentin, Diätassistent nach § 2 des Diätassistentengesetzes;
  2. b)Masseurin und medizinische Bademeisterin, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeutin, Physiotherapeut, Masseurin, Masseur, Krankengymnastin, Krankengymnast nach §§ 2, 16 Absatz 3 und 4 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes;
  3. c)Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent nach § 2 des MTA-Gesetzes;
  4. d)Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter nach § 2 des Notfallsanitätergesetzes 6. § 76 der Handwerksordnung Auflösung einer Handwerksinnung 7. § 15 des Gaststättengesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes sowie Rücknahme und Widerruf der Stellvertretungserlaubnis 8. § 12 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Aufhebung der Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 9. Artikel 13 Absatz 3 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rücknahme von Ermächtigungen zu Käufen und Verkäufen, deren Handelsmakler nach den §§ 385, 1221 und 1235 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach den §§ 373, 376, 388 und 389 des Handelsgesetzbuches bedürfen 10. § 45 Absatz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes Zulassung der Enteignung für Vorhaben zum Zwecke der Energieversorgung 11. §§ 5 und 6 Absatz 1 der Bundesärzteordnung Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt 12. §§ 4 und 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt 13. §§ 4, 9 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 des Apothekengesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder Krankenhausapotheke 14. §§ 6, 7 und 8 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Apotheker 15. § 3 Absatz 1 bis 3 des Psychotherapeutengesetzes Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut 16. § 7 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis 17. §§ 6, 7 und § 8 Absatz 1 der Bundes-Tierärzteordnung Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation als Tierarzt 18. § 2 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 19. § 3 des Ergotherapeutengesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin, Ergotherapeut 20. § 3 des Hebammengesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger 21. § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter Untersagung der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerassistentin, Apothekerassistent oder zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten 22. § 48 des Infektionsschutzgesetzes Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern 23. § 18 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln 24. § 3 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische Assistentin, pharmazeutisch-technischer Assistent 25. § 7 Absatz 1 des Hufbeschlaggesetzes Widerruf der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin, Hufbeschlagschmied 26. § 3 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Logopädin, Logopäde 27. § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ Rücknahme der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“, „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ 28. § 7 Absatz 2 und 3 der Bautechnischen Prüfungsverordnung Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieurin, Prüfingenieur oder als Prüfsachverständige, Prüfsachverständiger 29. § 43 des Bürgerlichen Gesetzbuches Entziehung der Rechtsfähigkeit von Vereinen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.