Berlin Vom 29. September 2025 Schlussprotokoll Schlussprotokoll
m Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität
Berlin
r Zeit des Vertragsschlusses werden die folgenden Studiengänge als
r Wahrnehmung der Aufgaben des Instituts für Katholische Theologie der Humboldt-Universität
Berlin erforderlich angesehen: - Kombinationsbachelorstudiengang mit Lehramtsoption als Kern- bzw. und Zweitfach - lehramtsbezogenes Masterstudium (Master of Education) (Erst- und Zweitfach) mit Lehramtsoption - Monobachelorstudiengang „Religion und Gesellschaft“ - Lizentiat in Katholischer Theologie (Spezialisierung in Theologischer Anthropologie) - Doktorat in Katholischer Theologie (Spezialisierung in Theologischer Anthropologie)
r Zeit des Vertragsschlusses wird die Ausstattung des Instituts für Katholische Theologie der Humboldt-Universität
Berlin mit Professuren für folgende Fächer als
r Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich angesehen: - Systematische Theologie - Historische Theologie - Biblische Theologie - Praktische Theologie - Theologische Ethik Die Vertragschließenden unterstützen das Institut für Katholische Theologie bei der Einwerbung von Drittmitteln, die insbesondere der Stärkung sowie Ergänzung bereits etablierter Schwerpunkte dienen sollen.
Berlin vom
r Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und
m Promotionsrecht.
Für das Verhältnis des Instituts
r kirchlichen Behörde finden die einschlägigen kirchlichen Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Es gelten insbesondere: - Apostolische Konstitution „Veritatis gaudium“ vom 8. Dezember 2017 und die ihr beigefügten „Ordinationes“ vom 27. Dezember 2017 - „Normen
r Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren“ der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom
r ordnungsgemäßen Anpassung und Anwendung der Vorschriften der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ vom 1. Januar 1983, Nr. 234/78 und 234/78 B. Sofern und sobald
r Apostolischen Konstitution „Veritatis gaudium“
r Ablösung der Dekrete 234/78 und 234/78 B Dekrete erlassen worden sind, treten diese an die Stelle der Dekrete 234/78 und 234/78 B. - „Kirchliche Anforderungen an Juniorprofessuren in der Katholischen Theologie“ der Deutschen Bischofskonferenz vom
ständige kirchlichen Stelle und deren alleiniger Verantwortung aufgehoben, geändert oder aus anderen Gründen nicht mehr anwendbar sein, wird das Erzbistum Berlin das Land Berlin hierüber unterrichten und die nunmehr anzuwendenden kirchlichen Vorschriften benennen.
Die Zweitmitgliedschaften betreffenden Regelungen des § 29 der Verfassung der Humboldt-Universität
Berlin finden auf das Institut für Katholische Theologie entsprechende Anwendung.
setzen.
wahren. Werden keine Einwendungen erhoben, so gilt dies
gleich als Erteilung der kirchlichen Lehrbefugnis.
gleich den Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis.
Die Akkreditierung von Studiengängen mit Katholischer Theologie richtet sich
m Zeitpunkt des Vertragsschlusses - unbeschadet der kirchlichen Vorschriften über die jeweils
ständige Autorität - nach dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems
r Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen vom Juni 2017 (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) und der Verordnung
r Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Studienakkreditierung im Land Berlin (Studienakkreditierungsverordnung Berlin - BlnStudAkkV) vom 16. September 2019 ( §§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 bis 5 ). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2026, 162 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE000047C8NN00000000008
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.