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Inhaltsverzeichnis VSG Bln Landesnorm Berlin Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) gültig ab: 01.09.2

Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Einrichtung und Organisation der Verfassungsschutzbehörde § 1 Einrichtung der Verfas

sungsschutzbehörde § 2 Bindung an Gesetz und Recht § 3 Einstandspflicht der Dienstkräfte § 4 Interne Aufsicht über die Abteilung für Verfassungsschutz Abschnitt 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde Unterabschnitt 1 Aufgaben im Verfassungsschutzverbund § 5 Aufgaben gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz § 6 Begriffsbestimmungen § 7 Tätigwerden des Bundesamts für Verfassungsschutz im Land Berlin § 8 Grenzüberschreitendes Tätigwerden der Verfassungsschutzbehörden der Länder Unterabschnitt 2 Weitere Aufgaben zum Wohle des Landes Berlin § 9 Information des Senats, des Abgeordnetenhauses und anderer staatlicher Stellen des Landes Berlin § 10 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde, gerichtliche Kontrolle, Datenverarbeitung und Informationsübermittlung Unterabschnitt 1 Allgemeine Befugnisse, Beobachtung und Verhältnismäßigkeit § 11 Allgemeine Befugnisse § 12 Beobachtung § 13 Erhöhtes und besonders erhöhtes öffentliches Interesse an der Beobachtung § 14 Verhältnismäßigkeit § 15 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung § 16 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen Unterabschnitt 2 Auskünfte, Akten- sowie Registereinsicht und Auskunftsersuchen § 17 Auskünfte bei öffentlichen Stellen § 18 Einsichtnahme in Akten und Register § 19 Auskunftsersuchen zu Bestands- und gleichstehenden Daten § 20 Auskunftsersuchen zu Verkehrs- und Nutzungsdaten § 21 Weitere Auskunftsersuchen § 22 Besondere Vorschriften für Auskunftsersuchen nach den §§ 19 bis 21 Unterabschnitt 3 Nachrichtendienstliche Mittel § 23 Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel § 24 Gezielter personenbezogener Einsatz § 25 Ortung von Mobilfunkendgeräten § 26 Verdeckt eingesetzte Dienstkräfte § 27 Vertrauensleute § 28 Observation § 29 Abhören und Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes Unterabschnitt 4 Gerichtliche Kontrolle § 30 Zuständigkeit § 31 Verfahren § 32 Aktenverwaltung § 33 Dringlichkeitsanordnung Unterabschnitt 5 Datenverarbeitung § 34 Befugnis zur Datenverarbeitung § 35 Dauer der Speicherung § 36 Beseitigung von Unrichtigkeiten und Widerspruch betroffener Personen § 37 Dateianordnungen Unterabschnitt 6 Informationsübermittlung § 38 Informationsaustausch mit Behörden des Bundes oder eines anderen Landes § 39 Vereinsverbot und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht § 40 Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten § 41 Fachbehördliche Ersuchen, Erfüllung von Nachberichts- und Unterrichtungspflichten sowie Gefahrenabwehr § 42 Öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes § 43 Nicht personenbezogene Informationen § 44 Nicht-öffentliche Stellen § 45 Übermittlung im Interesse betroffener Personen; Kinder- und Jugendhilfe sowie Deradikalisierung § 46 Verwendungsbeschränkung, Dokumentation, Zweckänderung § 47 Übermittlung an die Verfassungsschutzbehörde § 48 Übermittlungsverbote Unterabschnitt 7 Besondere Vorschriften für die Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung § 49 Wohnraumüberwachung § 50 Online-Durchsuchung § 51 Richtervorbehalt § 52 Mitteilungen, Übermittlungen und Löschfristen Abschnitt 4 Auskunft und Akteneinsicht § 53 Auskunftsanspruch § 54 Akteneinsicht § 55 Unabhängige Datenschutzkontrolle Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle und Benachrichtigungspflichten § 56 Ausschuss für Verfassungsschutz § 57 Geheimhaltung § 58 Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses § 59 Bevollmächtigter des Ausschusses für Verfassungsschutz § 60 Berichtspflichten § 61 Benachrichtigungspflichten Abschnitt 6 Abschließende Vorschriften § 62 Prüf- und Löschfristen § 63 Zuständigkeiten für Entscheidungen § 64 Personalentwicklung § 65 Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes § 66 Strafvorschriften § 67 Einschränkung von Grundrechten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2026, 102 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE000047DDNN00000000001 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=VerfSchutzG_BE_Inhaltsverzeichnis

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.