Verordnung über die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Kartendarstellung des Bodenbelastungskatasters an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen mit Hilfe eines automatisierten Abrufverfahrens (Bodenbelastungskataster-Abrufverordnung - BbkAbrufVO) vom
Eingangsformel § 1 Abrufverfahren Für die Übermittlung von Daten aus der Kartendarstellung des Bodenbelastungskatasters an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen nach § 7 Absatz 7 des Berliner Bodenschutzgesetzes wird von der für die Führung des Bodenbelastungskatasters zuständigen Senatsverwaltung ein automatisiertes Abrufverfahren eingesetzt.
§ 3 Weitergabe von Daten an Dritte sowie Nutzung zu anderen Zwecken Eine Weitergabe von Daten durch die abrufende Stelle an Dritte sowie die Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie abgerufen worden sind, sind unzulässig.
§ 5 Widerruf Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich Gründe, die der Erteilung einer Erlaubnis entgegenstehen, eingetreten sind oder wenn die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen nach § 5 des Berliner Datenschutzgesetzes nicht getroffen worden sind.
§ 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Bisher erteilte vorläufige Zulassungen verlieren nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Gültigkeit und sind erneut zu beantragen.
Anlage Empfänger: Aufgabe: Rechtsgrundlage: Senatsverwaltung, die für Städtebau und Projekte, Stadt- und Freiraumplanung zuständig ist Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten für gesamtstädtisch bedeutsame Entwicklungsbereiche §§ 165-171 Baugesetzbuch Senatsverwaltung, die für Stadt- und Freiraumplanung zuständig ist Flächennutzungsplanung, Stadtplanung, Landschaftsplanung §§ 1-7, 165-171 Baugesetzbuch, §§ 1-14 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, §§ 8-12 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 7-19 Berliner Naturschutzgesetz Senatsverwaltung, die für Städtebau und Projekte zuständig ist Bauleitplanung §§ 1-13 Baugesetzbuch Senatsverwaltung, die für Stadt- und Freiraumplanung zuständig ist Erschließungsplanung § 12 Baugesetzbuch Senatsverwaltung, die für Stadt- und Freiraumplanung zuständig ist Landschaftsprogramme, Landschaftspläne außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung §§ 8-12 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 7-19 Berliner Naturschutzgesetz Senatsverwaltung, die für Stadt- und Freiraumplanung zuständig ist Freiraumplanung und Stadtgrün §§ 1-13 Baugesetzbuch Senatsverwaltung, die für Geoinformation zuständig ist Grundstücksbewertung §§ 192-199 Baugesetzbuch, §§ 1, 7 Wertermittlungsverordnung Senatsverwaltung, die für Ministerielle Angelegenheiten des Bauwesens zuständig ist Baugenehmigung §§ 71-76 Bauordnung für Berlin Senatsverwaltung, die für Integrativen Umweltschutz zuständig ist Wasserrechtliche Erlaubnisse, Planungen §§ 7, 88 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 67, 113b, c Berliner Wassergesetz Senatsverwaltung, die für Integrativen Umweltschutz zuständig ist Gewässerschutz § 88 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 67, 113b, c Berliner Wassergesetz Senatsverwaltung, die für Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz zuständig ist Genehmigung und Kontrolle von Industrieanlagen und Abfallströmen §§ 35-17 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, §§ 4, 10, 17, 18, 20, 21, 24-26, 28-29a, 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz Stadtentwicklungsämter, Straßen- und Grünflächenämter in Berlin, Umwelt- und Naturschutzämter Bebauungspläne, Bauanträge, Landschaftspläne, Naturschutz, wasserrechtliche Erlaubnisse und Planungen §§ 1-13 Baugesetzbuch, §§ 58-76 Bauordnung für Berlin, §§ 9, 11, 12 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 7, 9, 10, 12, 15 Berliner Naturschutzgesetz, §§ 7 Absatz 2, 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 und 2 Berliner Straßengesetz, §§ 5, 6 Berliner Grünanlagengesetz, §§ 1-14 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, §§ 7, 88 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 67, 113b, c Berliner Wassergesetz Stadtentwicklungsämter in Berlin Sicherung der Zweckbestimmung von Wohnungen § 2 Wohnungsbindungsgesetz, § 32 Absatz 2 bis 4 Wohnraumförderungsgesetz Grundstücksämter in Berlin Erwerb und Veräußerung von Grundstücken §§ 63, 64 Landeshaushaltsordnung, § 8 und § 13 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 270) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Gesamtkatalog Stadtentwicklungsämter, Straßen- und Grünflächenämter in Berlin Grundstücksbewertungen, Baumaßnahmen, Straßenplanung, Leitungsarbeiten, Aufgrabungen §§ 192-199 Baugesetzbuch, §§ 1, 7 Wertermittlungsverordnung, §§ 7 Absatz 2, 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 und 2 Berliner Straßengesetz, §§ 5, 6 Berliner Grünanlagengesetz Stadtentwicklungsämter in Berlin Grundstückswertermittlung §§ 192-199 Baugesetzbuch, §§ 1, 7 Wertermittlungsverordnung Der Polizeipräsident in Berlin Polizeiliche Ermittlungen §§ 1, 10, 28, 44, 47 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
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