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§ 29 FSchulHeilFamPflPrV BE Landesnorm Berlin - Fächer, Lernfelder und Termine der Fachschulprüfung Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an der

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an der staatlichen Fachschule für Heilerziehungspflege und der staatlichen Fachschule für Familienpflege im Land Berlin (APVO Heilerziehungs- und Familienpfl

ege) Vom 14. Oktober 2008 § 29 Fächer, Lernfelder und Termine der Fachschulprüfung

(1)Schriftliche Prüfungen finden statt 1. an der Fachschule für Heilerziehungspflege
  1. a)im Lernfeld „Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen verstehen, begleiten, fördern und pflegen" sowie
  2. b)im Lernfeld „Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Kommunikation entwickeln und erproben", 2. an der Fachschule für Familienpflege in drei Unterrichtsfächern aus den Fächergruppen
  3. a)„Psychologie“, „Pädagogik“, „Soziologie einschließlich Berufsethik“ und
  4. b)„Rechts- und Verwaltungslehre“, „Gesundheits- und Krankenlehre“, „Ernährungslehre und Diätetik“, wobei aus jeder Fächergruppe mindestens ein Fach zu wählen ist.
(2)Die schriftlichen Prüfungen sind frühestens acht Unterrichtswochen vor dem Ende des Semesters durchzuführen. Die Termine der schriftlichen Prüfungen legt die Schulleiterin oder der Schulleiter fest und gibt sie den Prüflingen spätestens fünf Wochen vor Beginn der ersten Prüfung bekannt.
(3)Die Wahlpflichtprüfung an der Fachschule für Heilerziehungspflege findet nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen statt. Die Schulleitung entscheidet, ob die Wahlpflichtprüfung für alle Prüflinge desselben Ausbildungssemesters einheitlich als schriftliche oder mündliche Prüfung durchgeführt wird. Die Form der Prüfung ist den Studierenden spätestens am Ende des vorletzten Semesters bekannt zu geben. Die oder der Studierende kann als Prüfungslernfeld wählen:
  1. „Gemeinsam mit behinderten Menschen Lebenswelten strukturieren und gestalten" oder
  2. „Die eigene rechtliche Stellung und die der Menschen mit Behinderungen kennen und auf die Tätigkeit als Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin übertragen" oder
  3. „Gesellschaftliche und institutionelle Strukturen, soziokulturelle Prozesse als Bedingungen des heilerziehungspflegerischen Handelns erkennen und daraus Schlussfolgerungen für die Arbeit ziehen". Die Studierenden teilen der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätestens vier Wochen vor Beginn der Wahlpflichtprüfung die gewählten Lernfelder mit. Bei Fristversäumnis bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter, in welchem Lernfeld die Betroffenen geprüft werden. Wird die Wahlpflichtprüfung als mündliche Prüfung durchgeführt, soll sie frühestens vier Wochen vor dem Semesterende stattfinden. Den Prüfungstermin legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter fest.
(4)Die mündlichen Prüfungen finden
  1. an der Fachschule für Heilerziehungspflege nach Abschluss der Wahlpflichtprüfung und
  2. an der Fachschule für Familienpflege nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen statt. Sie beginnen jedoch frühestens vierzehn Tage vor dem Ende des Semesters. Mündliche Prüfungen können in allen Unterrichtsfächern und Lernfeldern des letzten Semesters durchgeführt werden. Die Termine legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter fest. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt nach Abschluss der Vorkonferenz zu den mündlichen Prüfungen.
(5)Das Kolloquium wird im gleichen Zeitraum wie die mündlichen Prüfungen durchgeführt, Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Weitere Fassungen dieser Norm § 29 FSchulHeilFamPflPrV BE, vom 14.10.2008, gültig ab 01.02.2007 bis 29.04.2015 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2008, 318 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004903NN00000000053 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=FSchulHeilFamPflPrV_BE_!_29

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