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§ 1 GDZustVO Landesnorm Berlin - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) vom 11. Dez

Obsah (8)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8

verordnung (GDZustVO) Vom 11. Dezember 2007 * Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) vom

  1. Dezember 2007 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) vom
  2. Dezember 2007 01.04.2008 § 1 - Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung 01.04.2008 § 2 - Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen 01.01.2009 § 3 - Zentrum für sinnesbehinderte Menschen 01.04.2008 § 4 - Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker 01.04.2008 § 5 - Lebensmittelpersonal-Beratung 01.04.2008 § 6 - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht 25.04.2025 § 7 - Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter 21.10.2015 § 8 - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte 31.12.2017 § 1 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids werden unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrgenommen von den Bezirken:
  3. Charlottenburg-Wilmersdorf,
  4. Friedrichshain-Kreuzberg,
  5. Marzahn-Hellersdorf,
  6. Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen),
  7. Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids).

§ 1

§ 2 Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen Die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorge und Schirmbildstelle werden unter der Bezeichnung "Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen" für alle Bezirke von dem Bezirk Lichtenberg wahrgenommen.

§ 2

§ 3 Zentrum für sinnesbehinderte Menschen Von den Aufgaben der Beratungsstellen für Hör-, Sprach- und Sehbehinderte werden unter der Bezeichnung „Zentrum für sinnesbehinderte Menschen“ für alle Bezirke wahrgenommen von dem Bezirk die Aufgaben

  1. Mitte der Beratungsstelle für sehbehinderte Menschen,
  2. Friedrichshain-Kreuzberg der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen an den vom Bezirk festgelegten Standorten (Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln),
  3. Reinickendorf der Beratungsstelle für sprachbehinderte Menschen.

§ 3

§ 4 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Die Aufgabe der Erteilung von Erlaubnissen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wird wahrgenommen von dem Bezirk für die Bezirke

  1. Tempelhof-Schöneberg Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf,
  2. Lichtenberg Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Lichtenberg, Reinickendorf.

§ 4

§ 5 Lebensmittelpersonal-Beratung Die Aufgabe der Lebensmittelpersonal-Beratung wird wahrgenommen von dem Bezirk für die Bezirke

  1. Mitte Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf,
  2. Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg,
  3. Lichtenberg Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg.

§ 5

§ 6 Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Von den Aufgaben im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht werden für alle Bezirke wahrgenommen von dem Bezirk die Aufgaben 1. Charlottenburg-Wilmersdorf der Weinkontrolle, 2. Marzahn-Hellersdorf

  1. a)der Entnahme der Planproben von Lebensmitteln, Erzeugnissen im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes, Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich der Planung und Koordinierung,
  2. b)der Anerkennung und Erteilung von Nutzungsgenehmigungen für natürliche Mineralwasser nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung,
  3. c)der Zulassung von Ausnahmen nach § 68 Abs. 2 Nr. 4 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches,
  4. d)der Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen futtermittelrechtlichen Anforderungen in den Betrieben sowie der Anerkennung, Registrierung und Zulassung von Betrieben nach dem Futtermittelrecht, der Aufsicht über den Verkehr mit Futtermitteln einschließlich der Entnahme von Proben und der auf Futtermittel bezogenen Durchführung des Mehrjährigen nationalen Kontrollprogramms gemäß Artikel 109 der Verordnung (EU) 2017/625 (Verordnung über amtliche Kontrollen),
  5. e)der Ausstellung von Zertifikaten für kosmetische Mittel, die für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, wenn ein Drittland nur eine Zertifizierungsstelle je Land zulässt,
  6. f)der Registrierungen nach der Kosmetik-Verordnung, 3. Lichtenberg des Hunde- und Katzenfangs,

§ 6

§ 7 Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter Die Aufgaben des Zentralarchivs für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter werden für alle Bezirke von dem Bezirk Reinickendorf wahrgenommen.

§ 7

§ 8 Gesundheitliche Beratung für Prostituierte Die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes wird für alle Bezirke von dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg wahrgenommen.

§ 8

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.