Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) Vom 19. Januar 2005 Anlage 3 Stundentafel der Realschule Unterrichtsfächer/Lernbereiche Woc
henstunden je Jahrgangsstufe 7 8 9 10 Pflichtunterricht Deutsch 4 4 4 4 Mathematik 4 4 4 4 Erste Fremdsprache 3 3 3 3 Lernbereich Naturwissenschaften Biologie 4
- a)4
- a)2 2 Physik 2 2 Chemie 2 2 Lernbereich Gesellschaftswissenschaften Geschichte/Sozialkunde Geografie 3
- a)
- b)3
- a)
- b)3
- a)
- b)3
- a)
- b)Ethik 2 2 2 2 Musik Bildende Kunst 3
- a)
- b)3
- a)
- b)3
- a)
- b)3
- a)
- b)Sport 3 3 3 3 Arbeitslehre - - 1 1 Wahlpflichtunterricht
- c)4 4 3 3 Profilstunden
- d)3 3 2 2 Insgesamt
- e)33 33 34 34 (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Anmerkungen: Jahresstundenrahmen der Realschule Unterrichtsfächer/Lernbereiche Jahresstunden je Jahrgangsstufe 7 8 9 10 Pflichtunterricht Deutsch 160 160 160 160 Mathematik 160 160 160 160 Erste Fremdsprache 120 120 120 120 Lernbereich Naturwissenschaften Biologie 160 160 80 80 Physik 80 80 Chemie 80 80 Lernbereich Gesellschaftswissenschaften Geschichte/Sozialkunde Geografie 120 120 120 120 Ethik 80 80 80 80 Musik Bildende Kunst 120 120 120 120 Sport 120 120 120 120 Arbeitslehre - - 40 40 Wahlpflichtunterricht 160 160 120 120 Profilstunden 120 120 80 80 Insgesamt 1320 1320 1360 1360 (Stundentafel auf der Basis von 45 Minuten je Unterrichtsstunde) Fußnoten
- a)Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Über die Verteilung auf die einzelnen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz.
- b)Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden. Der Unterricht kann epochal oder je Fach und Jahrgangsstufe wechselnd erteilt werden.
- c)Aus Profilstunden kann ein weiterer Wahlpflichtkurs mit Beginn ab der Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 angeboten werden.
- d)Profilstunden dienen zur Verstärkung von Unterrichtsfächern und Lernbereichen oder zur Einrichtung eines zweiten Wahlpflichtkurses sowie für den Unterricht in fachübergreifenden Aufgabengebieten und zur Durchführung des Informationstechnischen Grundkurses (§ 10 Abs. 4 ).
- e)Gemäß § 13 Abs. 5 des Schulgesetzes sind im Stundenplan wöchentlich zwei Stunden innerhalb der regulären Unterrichtszeit für den Religions- und Weltanschauungsunterricht freizuhalten. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004A81NN00000000141
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