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LEPVO Landesnorm Berlin Anlage Verordnung über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Master- Studiengänge (Lehramtserprobungsverordnung - LEPV

Verordnung über die Erprobung lehramtsbezogener Bachelor- und Master- Studiengänge (Lehramtserprobungsverordnung - LEPVO) Vom 28. Februar 2006 Anlage zu § 1 Satz 3 der Verordnung Übersicht über die Fä

cher 1. Amt des Lehrers - mit Grundschulpädagogik als Fachwissenschaft

  1. a)Innerhalb der Fachwissenschaft „Grundschulpädagogik“ kann als Vertiefung gewählt werden: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht oder Deutsch, Mathematik und Kunst/Musik
  2. b)Als weitere Fachwissenschaft kann gewählt werden: Bildende Kunst Biologie/Naturwissenschaften Deutsch Chemie/Naturwissenschaften Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Mathematik Musik Physik/Naturwissenschaften Sozialkunde Spanisch Sport 2. Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern - Als erstes und zweites Fach können folgende Fächer gewählt werden: Arbeitslehre/Wirtschaft, Arbeit, Technik Bildende Kunst Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Ethik Französisch Geschichte Informatik Italienisch Latein Mathematik Musik Neugriechisch Physik Polnisch Portugiesisch Russisch Politikwissenschaft/Sozialkunde Spanisch Sport Türkisch 3. Amt des Lehrers an Sonderschulen/für Sonderpädagogik Als sonderpädagogische Fachrichtungen können gewählt werden: Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik) Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin seit Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Folgende Kombinationen können nicht gewählt werden: Blindenpädagogik mit Sehbehindertenpädagogik Gebärdensprachpädagogik mit Blindenpädagogik Als Fach kann gewählt werden: Arbeitslehre/Wirtschaft, Arbeit, Technik Bildende Kunst Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Ethik Französisch Geschichte Informatik Mathematik Musik Physik Politikwissenschaft/Sozialkunde Sport 4. Amt des Studienrates
  3. a)allgemein bildend Als erstes und zweites Fach können gewählt werden: Bildende Kunst Biologie Chemie Chinesisch Deutsch Englisch Erdkunde Ethik (nicht in Kombination mit Philosophie) Französisch Geschichte Griechisch Informatik Italienisch Latein Mathematik Musik Neugriechisch Philosophie (nicht in Kombination mit Ethik) Physik Polnisch Portugiesisch Psychologie Russisch Politikwissenschaft/Sozialkunde/Sozialwissenschaften Spanisch Sport Türkisch Wirtschaftswissenschaften
  4. b)mit einer beruflichen Fachrichtung Als erstes Fach kann gewählt werden: Agrarwirtschaft Bautechnik/Bauingenieurtechnik Bautechnik/Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik Chemie, Physik, Biologie (Verfahrenstechnik) Druck- und Medientechnik Elektrotechnik Ernährung/Lebensmittelwissenschaft, Hauswirtschaft Fahrzeugtechnik Gestaltungstechnik (Farbtechnik und Raumgestaltung) Gestaltungstechnik (Mediengestaltung) Gesundheit Heilerziehungspflege Holztechnik Körperpflege Land- und Gartenbauwissenschaft/Gartenbau Land- und Gartenbauwissenschaft/Landschaftsgestaltung Metalltechnik Recht Sozialpädagogik Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaftswissenschaft Als zweites Fach kann gewählt werden (soweit nicht erstes Fach): Betriebliches Rechnungswesen/Controlling (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftswissenschaft) Betriebslehre (nur in Verbindung mit dem ersten Fach Wirtschaftswissenschaft) Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Informatik (soweit nicht Technische Informatik/Wirtschaftsinformatik erstes Fach) Mathematik Physik Psychologie Recht Sozialkunde Wirtschaftswissenschaft Spanisch Sport Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerbehindertenpädagogik) Blindenpädagogik Gebärdensprachpädagogik Gehörlosenpädagogik (in Berlin ab Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Geistigbehindertenpädagogik Körperbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Schwerhörigenpädagogik (in Berlin ab Sommersemester 2008 nur als Teil der Fachrichtung Audiopädagogik wählbar) Sehbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik. Weitere Fassungen dieser Norm Anlage LEPVO, vom 28.02.2006, gültig ab 19.03.2006 bis 27.03.2010 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2006, 251 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004A83NN00000000010

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.