Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (ÜbermittlungsVO) Vom 20. Dezember 1993 § 1 (1) Von den beim Verwaltungsvollzug des Me
ldegesetzes vom
- Februar 1985 (GVBl. S. 507), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- September 2006 (GVBl. S. 896), erhobenen personenbezogenen Daten werden aus dem Melderegister durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (speichernde Stelle) halbjährlich zum
- Juni und zum
- Dezember die nachstehenden Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt:
- als Erhebungsmerkmale des Einwohnerbestandes: - Amtlicher Gemeindeschlüssel Berlins - Straßenschlüssel, Hausnummer und Hausnummernzusatz der Berliner Wohnungsadresse - Kleinräumige Gliederung an der Berliner Adresse - Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung) der Person an der Berliner Adresse - Datum des Einzugs in die Wohnung beziehungsweise der Geburt, falls die Person seit Geburt an der Adresse gemeldet ist - Datum des letzten Statuswechsels der Berliner Wohnung - Amtlicher Gemeindeschlüssel der Hauptwohnung und der zuletzt bezogenen Nebenwohnung - Zahl der gemeldeten Wohnungen in Berlin oder sonst in Deutschland - Adresse (Straßenschlüssel, Hausnummer und Hausnummernzusatz) und kleinräumige Gliederung der zuletzt aufgegebenen Wohnung in Berlin - Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnung) der zuletzt aufgegebenen Wohnung in Berlin - Amtlicher Gemeindeschlüssel der inländischen Herkunftsgemeinde beziehungsweise Gebietsschlüssel des Herkunftsstaats bei Zuzug aus dem Ausland - Hausnummer und Status der Wohnung in der inländischen Herkunftsgemeinde - Datum des Zuzugs nach Berlin beziehungsweise der Geburt, falls die Person seit Geburt in Berlin gemeldet ist - Geburtsdatum, Geschlecht, erste und zweite Staatsangehörigkeit, Art der deutschen Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geburtsort, amtlicher Gemeindeschlüssel des Geburtsortes, Familienstand, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft - Datum der letzten Familienstandsänderung - Datum der Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - Nummer des Kernhaushalts an der Berliner Adresse - Beziehung der Person zum Kernhaushalt (Person lebt im Kernhaushalt mit Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner, Elternteilen, gesetzlichen Vertretern, Nachkommen) - Kommunalstatistische Priorität der Wohnung - Meldepflicht der Person - Zugehörigkeit der Person zur statistischen Bevölkerung in Berlin - Datum des Zuzugs in den Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes - Kennung des steuerrechtlichen Personenverbandes - Stellung der Person im steuerrechtlichen Personenverband - Zahl der Personen und der Kinder unter 18 Jahren im steuerrechtlichen Personenverband - Partner in Berlin gemeldet - Stichtag des Abzugs
- als Hilfsmerkmale des Einwohnerbestandes: - Laufende Nummer des Datensatzes an der Berliner Adresse - Namenübereinstimmungsnummer des Familiennamens, des früheren Familiennamens und des Geburtsnamens an der Adresse - Ordnungsmerkmal der Person
- als Erhebungsmerkmale der Einwohnerbewegungen: - Amtlicher Gemeindeschlüssel Berlins - Straßenschlüssel, Hausnummer und Hausnummernzusatz der Wohnung in Berlin - Kleinräumige Gliederung an der Berliner Adresse - Wohnungsstatus der Person an der Berliner Adresse - Datum des Einzugs in diese Wohnung beziehungsweise der Geburt, falls die Person seit Geburt an der Adresse gemeldet ist - Datum des letzten Statuswechsels der Wohnung - Amtlicher Gemeindeschlüssel der Haupt- und der zuletzt bezogenen Nebenwohnung - Zahl der gemeldeten Wohnungen in Berlin und sonst in Deutschland - Innergemeindliche Quell-/Zieladresse - Kleinräumige Gliederung an der Quell-/Zieladresse - Wohnungsstatus der Person an der innergemeindlichen Quell-/Zieladresse - Amtlicher Gebietsschlüssel für Herkunftsquell-/Wegzugsziel-Gebiet - Amtlicher Gemeindeschlüssel der Zuzugsherkunfts-/Wegzugsziel-/Statuswechselpartner-Gemeinde - Hausnummer der Wohnung in der Zuzugsherkunfts-/Wegzugsziel-/Statuswechselpartner-Gemeinde - Wohnungsstatus der Person in der Zuzugsherkunfts-/Wegzugsziel-/Statuswechselpartner-Gemeinde - Datum des Zuzugs nach Berlin beziehungsweise der Geburt, falls die Person seit Geburt in Berlin gemeldet ist - Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, erste und zweite Staatsangehörigkeit, Art der deutschen Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Familienstand, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft - Datum der letzten Familienstandsänderung - Datum der Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - Personenzustandskennung, Art der Bewohner-Bestands- und Bewohner-Eigenschaftsveränderung sowie Art des Statuswechsels, Realitätsbezug der Bewegung, Änderungskennung des Einwohnerwesens/Änderungskennung früherer Statistikdateien - Alter, Staatsangehörigkeit und Familienstand des weiblichen gesetzlichen Vertreters sowie Alter und Staatsangehörigkeit des männlichen gesetzlichen Vertreters, sofern es sich bei diesen Personen um Mutter oder Vater handelt (bei Geburt) - Personenzu- und -abgangsbewegungen, Änderungen der innergemeindlichen Wohnsituation der Person oder sonstiger statistikrelevanter Merkmale der Person - Meldepflicht der Person - Partner der Person in Berlin gemeldet - Zugehörigkeit der Person zur statistischen Bevölkerung der Basisgemeinde - Kennung des steuerrechtlichen Personenverbandes - Stellung der Person im steuerrechtlichen Personenverband - Laufende Nummer der aktuellen Niederkunft/laufende Nummer des Kindes im Datensatz der Mutter - Zahl der Kinder der Mutter bei der aktuellen Niederkunft
- als Hilfsmerkmale der Einwohnerbewegungen: - Laufende Nummer des Datensatzes an der Berliner Adresse - Ordnungsmerkmal der Person - Verarbeitungs- und Ereignisdatum des Bewegungsvorgangs, Identifikationskennzeichen der Bewegung am Verarbeitungstag.
(2)Die Daten dürfen zu folgenden statistischen Zwecken verwendet werden: - Bereitstellung statistischer Daten für die Berliner Verwaltung - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerbegehren - Veröffentlichung statistischer Berichte - Erstellung von Analysen der Entwicklung der Einwohnerzahlen im Zeitablauf in fachlich und räumlich differenzierter Form - Datenbereitstellung für Anforderungen aus allen Bereichen der Gesellschaft - Datenbereitstellung für das Statistische Informationssystem.
(3)Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg anonymisiert die Mikrodaten vor der Erstellung statistischer Auswertungen mit einem algorithmischen Verfahren. Statistische Auswertungen aus den Daten mit den Originalhäufigkeiten können für Planungen, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, an folgende Empfänger übermittelt werden, auch soweit Ergebnisfelder nur einen einzigen Fall ausweisen: die für Bildung und Jugend zuständige Senatsverwaltung und Ämter der Bezirksverwaltungen für Schülerprognosen und Betreuungsplanungen; die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung für die Indikatorenberechnung; die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung für die Ermittlung von Umweltbelastungen. Weitere Fassungen dieser Norm § 1 ÜbermittlungsVO, vom 07.07.2016, gültig ab 22.07.2016 bis 20.05.2021 § 1 ÜbermittlungsVO, vom 16.07.2007, gültig ab 30.06.2007 bis 30.12.2011 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1993, 661 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004CAFNN00000000007 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=VwVollz%C3%9CbmV_BE_!_1