Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) Vom 30. Juni 1994
§ 4 Bereichsspezifische Regelungen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB)
(1)Die BWB dürfen die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Daten ihrer Leistungsnehmer und Vertragspartner im Rahmen ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben verarbeiten.
(2)Aus der Kunden- und Hausanschlußdatei dürfen verarbeitet werden:
- Kundennummer,
- Ort der Leistungserbringung,
- Technische Daten der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Einrichtungen wie z. B. Nennweite, Material, Länge, Lage des Hausanschlusses, Düker, Armaturen, Legungsdatum, ausgeführte Arbeiten, Störungen wie z. B. Rohrbruch, Bodenklasse, Versorgungsleitungen, gemeinsame Zuleitungen, Förderung in besonderen Fällen (Eigenförderung, Feuerlöschleitung, Sprinkleranlage, Ringleitung), zuständige Rohrnetzbetriebsstelle, Bestandsplan- und Sperrplannummer, Daten der Meßeinrichtungen,
- Grundstückseigentümer bzw. sonstiger dinglich Berechtigter,
- Zahlungspflichtiger,
- Anschrift des Zahlungspflichtigen,
- Bankverbindungen des Zahlungspflichtigen,
- Wasserzählerstand,
- Entwässerungsmenge,
- Abbild der letzten Rechnung,
- Forderungen,
- Verbindlichkeiten,
- Zahlungen,
- Fälligkeitstag. Die BWB sind berechtigt, nach Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall, diese Daten - soweit zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich - an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute, weiterzugeben. Die BWB löschen diese Daten nach Stillegung des Hausanschlusses, längstens sechs Jahre nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
(3)Zur Berechnung und Erhebung von Niederschlagswasserentgelten dürfen erhoben und verarbeitet werden:
- Allgemeine Daten zum Grundstück, wie z. B. Grundstückseigentümer, sonstige dinglich zur Nutzung Berechtigte, Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Grundstücksgröße;
- Größe der auf dem jeweiligen Grundstück bebauten und befestigten Fläche, Art der Flächenversiegelung (wie z. B. Asphalt, Beton, Pflasterung, Rasengittersteine, Steildach, Flachdach, begrünte Dachfläche) und Daten darüber, ob die Flächen unmittelbar oder mittelbar in die Kanalisation entwässern;
- Daten (Angaben) zur Versickerung und Verrieselung von Niederschlagswasser, dem Vorhandensein und Fassungsvermögen von Zisternen sowie zur Niederschlags- und Brauchwassernutzung.
(4)Aus der Installateurdatei dürfen verarbeitet werden:
- Unternehmensinhaber,
- Unternehmensanschrift,
- Name der verantwortlichen Fachkraft. Die BWB sind berechtigt, diese Daten im Rahmen der Überwachung der zu Installationsarbeiten berechtigten Unternehmen auch an die Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Berlin zu übermitteln. Sie löschen die Daten spätestens ein Jahr nach Ablauf ihres Vertrages mit dem Unternehmen.
(5)Aus der Debitoren- und Kreditorendatei dürfen verarbeitet werden:
- Unternehmensname,
- Unternehmensanschrift,
- Warenempfänger,
- Rechnungsempfänger,
- Telefon-, Telex-, Telefaxnummern,
- Branchenschlüssel,
- Betriebsnummer,
- Lieferanten- bzw. Kundennummer,
- Kontoart,
- Kontogruppe,
- Lieferanten-Kontonummer,
- Lieferantenbonus,
- Bankverbindungen,
- Mehrwertsteuer-Kennzeichen,
- Steuernummer. Die BWB sind berechtigt, nach Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall, diese Daten - soweit zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich - an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute, weiterzugeben. Die BWB löschen diese Daten sechs Jahre nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1994, 229 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004CB5NN00000000006 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=StrBPersDatV_BE_!_4