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Inhaltsverzeichnis JVollzDSG Bln Landesnorm Berlin Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin - JVollzDSG Bln) Vom 21. Juni 2011 Inhalts

übersicht I. Titel Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 Verarbeitung personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle § 2 Anwendungsbereich § 3 Anwendbarkeit anderer Vorschriften § 4 Begriffsbestimmungen; datenverarbeitende Stellen II. Titel Datenschutz im Vollzug der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung

  1. Abschnitt Grundsätze der Datenverarbeitung im Justizvollzug § 5 Anwendungsbereich des Titels § 6 Vollzugliche und andere Zwecke § 7 Zulässigkeit der Datenverarbeitung § 8 Einwilligung § 9 Automatisierte Dateien § 10 Kenntnisverschaffung; Schutz der Belange Bediensteter § 11 Datengeheimnis § 12 Übertragung von Befugnissen der Anstaltsleitung § 13 Schutzvorkehrungen
  2. Abschnitt Erhebung, Speicherung und Löschung von Daten
  3. Unterabschnitt Grundsätze der Datenerhebung § 14 Erhebung bei den Betroffenen § 15 Erhebung von Daten über Gefangene bei Dritten § 16 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind
  4. Unterabschnitt Besondere Formen der Datenerhebung § 17 Erkennungsdienstliche Maßnahmen § 18 Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen § 19 Optisch-elektronische Einrichtungen im Umfeld von Einrichtungen des Justizvollzuges § 20 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb von Vollzugsanstalten § 21 Optisch-elektronische Einrichtungen innerhalb von Hafträumen § 22 Elektronische Einrichtungen in Besucherbereichen § 23 Speicherung mittels optischer oder akustischer Einrichtungen erhobener Daten § 24 Identifikation der Besucher § 25 Auslesen von Datenspeichern § 26 Gefangenenausweise
  5. Abschnitt Unterrichtung und Akteneinsicht § 27 Unterrichtung über Datenerhebung § 28 Informationsrechte der Gefangenen § 29 Sperrvermerke § 30 Akteneinsichtsverfahren § 31 Unverzügliche Akteneinsicht § 32 Missbrauch des Akteneinsichtsrechts § 33 Ausschluss anderer Akteneinsichts- und Auskunftsrechte § 34 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
  6. Abschnitt Übermittlung von Daten
  7. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften § 35 Übermittlung personenbezogener Daten an externe Stellen § 36 Mitbetroffene Daten § 37 Verantwortung für die Datenübermittlung § 38 Zweckbindung übermittelter Daten; Korrekturen
  8. Unterabschnitt Übermittlung an öffentliche externe Stellen § 39 Übermittlung an öffentliche Stellen zu vollzuglichen Zwecken § 40 Übermittlung an öffentliche Stellen zu anderen Zwecken § 41 Überlassung von Akten an öffentliche Stellen § 42 Mitteilung über Haftverhältnisse an öffentliche Stellen
  9. Unterabschnitt Übermittlung an nichtöffentliche externe Stellen § 43 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen zu vollzuglichen Zwecken § 44 Pseudonymisierung § 45 Regelmäßige Verpflichtung Dritter § 46 Mitteilung über Haftverhältnisse an nichtöffentliche Stellen und Verletzte
  10. Abschnitt Auskunftsstelle des Justizvollzuges § 47 Konzentration der Übermittlung personenbezogener Daten § 48 Datenverarbeitung durch die Auskunftsstelle des Justizvollzuges
  11. Abschnitt Besondere Schutzanforderungen
  12. Unterabschnitt Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen; Bekanntmachungen § 49 Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen § 50 Bekanntmachungsverbot
  13. Unterabschnitt Schutz von Berufsgeheimnissen § 51 Berufsgeheimnisträger § 52 Offenbarungspflicht § 53 Offenbarungsbefugnis § 54 Zweckbindung offenbarter personenbezogener Daten § 55 Zugriff auf Daten in Notfällen § 56 Verhältnis zu anderen Vorschriften § 57 Belehrung der Gefangenen
  14. Unterabschnitt Seelsorge § 58 Übermittlung personenbezogener Daten an Seelsorgerinnen und Seelsorger § 59 Verarbeitung in Gefangenenpersonalakten enthaltener Daten § 60 Schutz des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses
  15. Abschnitt Sperrung und Löschung von Daten § 61 Löschung nach Aufgabenerfüllung; Regelfrist zur Löschung § 62 Verwendungsbeschränkungen § 63 Besondere Fristen für die Löschung von Daten aus Gesundheits- und Patientenakten § 64 Fristberechnung III Titel Besondere Vorschriften für bestimmte Vollzugsformen
  16. Abschnitt Entsprechende Anwendung des II. Titels § 65 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz im Strafvollzug
  17. Abschnitt Datenschutz im Vollzug der Untersuchungshaft und verwandter Freiheitsentziehungen § 66 Zweck der Freiheitsentziehung § 67 Übermittlungen an externe Stellen unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung § 68 Akteneinsicht vor dem Abschluss der Ermittlungen; Übersetzungskosten § 69 Erkenntnisse aus Überwachungsmaßnahmen
  18. Abschnitt Datenschutz bei Freiheitsentziehungen gegen Jugendliche § 70 Stellung der Personensorgeberechtigten § 71 Übermittlung an Verletzte § 72 Zweck des Jugendarrests IV. Titel Datenverarbeitung bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle § 73 Datenverarbeitung durch die Sozialen Dienste und die Führungsaufsichtsstelle § 74 Besondere Übermittlungsbefugnisse und Übermittlungspflichten § 75 Fristen für Sperrung und Löschung V. Titel Übergangsvorschriften § 76 Übergangsvorschriften zur Akteneinsicht § 77 Übergangsvorschriften für die Auskunftsstelle des Justizvollzuges § 78 Übergangsvorschriften zu Sperrung und Löschung VI. Titel Folgeänderungen und Schlussvorschriften § 79 Änderung des Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetzes § 80 Änderung des Berliner Jugendstrafvollzugsgesetzes § 81 Einschränkung von Grundrechten § 82 Inkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2011, 287 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004D28NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=JVollzDSG_BE_Inhaltsverzeichnis

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.