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WohnlageZVO Landesnorm Berlin Anlage - Straßenverzeichnis Verordnung zur Festsetzung der Wohnlagezuordnung nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Woh

Verordnung zur Festsetzung der Wohnlagezuordnung nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Wohnlagezuordnungsverordnung - WohnlageZVO) Vom 23. November 2020 * Zum 13.08.2026 akt

§ 3Abs.

2 tritt die Verordnung mit Ablauf des 22. Februar 2025 außer Kraft.] zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Anwendungsbereich [Red. Anm.:

§ 3Abs.

2 tritt die Verordnung mit Ablauf des 22. Februar 2025 außer Kraft.] zur Einzelansicht § 1 § 2 Wohnlagezuordnung 1) Die Zuordnung der Wohnlage zu einer einfachen, mittleren oder guten Wohnlage ergibt sich aus dem nach Straßennamen in alphabetischer Reihenfolge geordneten Straßenverzeichnis in der Anlage zu dieser Verordnung. Fußnoten 1) [Red. Anm.:

§ 3Absatz 2 tritt die Verordnung mit Ablauf des 22.

Februar 2025 außer Kraft. § 2 ist auch nach dem Außerkrafttreten anzuwenden, soweit und solange er Wirkung für den Geltungszeitraum dieser Verordnung entfaltet.] zur Einzelansicht § 2 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2)Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
  1. Februar 2025 außer Kraft. § 2 und die Anlage zu dieser Verordnung sind auch nach dem Außerkrafttreten anzuwenden, soweit und solange sie Wirkung für den Geltungszeitraum dieser Verordnung entfalten. Berlin, den
  2. November 2020 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Sebastian Scheel zur Einzelansicht § 3 Anlage (zu § 2) Straßenverzeichnis 1) Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/be/dbcfe546-35eb-4ea2-9699-e25f7b3a6f19-BE233-14-2+2020+938+Anlage.pdf Fußnoten 1) [Red. Anm.:

§ 3Absatz 2 tritt die Verordnung mit Ablauf des 22.

Februar 2025 außer Kraft. Die Anlage ist auch nach dem Außerkrafttreten anzuwenden, soweit und solange sie Wirkung für den Geltungszeitraum dieser Verordnung entfaltet.] zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.