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WRRLUmV Landesnorm Berlin Anhang 3 - Oberflächengewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Verordnung zur Umsetzung der A

Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaf

t im Bereich der Wasserpolitik (WRRL-Umsetzungs-Verordnung - WRRLUmV) Vom 16. September 2004 Anhang 3 (zu § 6 Abs. 1 Satz 1 ) Oberflächengewässer: Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper ist nach biologischen und unterstützend nach hydromorphologischen sowie chemischen und chemisch-physikalischen Qualitätskomponenten einzustufen. 1. Biologische Qualitätskomponenten Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Gewässerflora Phytoplankton X * X Großalgen oder Angiospermen Makrophyten, Phytobenthos X * X benthische wirbellose Fauna Makrozoobenthos X X Fischfauna X X Es sind immer die Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit zu bestimmen, bei der Fischfauna zusätzlich die Altersstruktur, beim Phytoplankton zusätzlich die Biomasse (außer in nichtplanktondominierten Fließgewässern). 2. Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Teilkomponente Flüsse Seen Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X Verbindung zu Grundwasserkörpern X X Wasserstandsdynamik X Wassererneuerungszeit X Durchgängigkeit X Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X Tiefenvariation X Struktur und Substrat des Bodens X Menge, Struktur und Substrat des Bodens X Struktur der Uferzone X X 3. Chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Qualitätskomponente Parameter Flüsse Seen Allgemein Sichttiefe (

  1. m)nur in planktondominierten Gewässern X Temperatur (°C) X X Sauerstoff (mg/
  2. l)X X Chlorid (mg/
  3. l)X X Leitfähigkeit (mS/
  4. cm)pH-Wert X X Gesamt-P (mg/
  5. l)X X o-Phosphat-P (mg/
  6. l)X X Gesamt-N (mg/
  7. l)X X Nitrat-N (mg/
  8. l)X X Ammonium-N (mg/
  9. l)X Nitrit-N (mg/
  10. l)X Spezifische Schadstoffe synthetische Schadstoffe nach Anhang 4 Nr. 2 bei Eintrag in signifikanten Mengen X X nicht synthetische Schadstoffe nach Anhang 4 Nr. 2 , bei Eintrag in signifikanten Mengen X X 4. Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind anhand der Qualitätskomponenten zu erfassen, die für diejenige der zwei Gewässerkategorien gelten, die dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ähnlichsten ist. Fußnoten *) Bei planktondominierten Gewässern ist Phytoplankton zu bestimmen, bei nicht planktondominierten Gewässern sind Makrophyten bzw. Phytobenthos zu bestimmen. Bei planktondominierten Gewässern ist Phytoplankton zu bestimmen, bei nicht planktondominierten Gewässern sind Makrophyten bzw. Phytobenthos zu bestimmen. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004F64NN00000000024

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