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1. LPO Landesnorm Berlin C. - Prüfungsinhalte Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) vom 1

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte a) Lernbereich Deutsch Überblick über Aufgaben, Inhalte, Ziel

e und Arbeitsweisen des Lernbereichs Deutsch. Kenntnisse in den Bereichen: 1. Lernvoraussetzungen und -prozesse beim Grundschulkind und didaktische Folgerungen für den Lernbereich Deutsch und für Deutsch als Zweitsprache. 2. Curriculare und konzeptionelle Aspekte des Lernbereichs Deutsch. 3. Didaktische Aufbereitung von Inhalten aus dem Lernbereich Deutsch. Gründliche Kenntnisse in den Bereichen: Mündlicher Sprachgebrauch; Sprachbetrachtung; Schriftspracherwerb; Texte verfassen; Rechtschreiben; Lesen; Literatur.

  1. b)Lernbereich Mathematik Überblick über Aufgaben, Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Lernbereichs Mathematik. Kenntnisse in den Bereichen: 1. Lernvoraussetzungen und -prozesse beim Grundschulkind und didaktische Folgerungen für den Lernbereich Mathematik. 2. Curriculare und konzeptionelle Aspekte des Lernbereichs Mathematik. 3. Didaktische Aufbereitung von Inhalten aus dem Lernbereich Mathematik. Gründliche Kenntnisse in den Bereichen: Zahlbegriffsentwicklung; Entwicklung räumlicher Vorstellungen und geometrischer Begriffe zur Orientierung und Darstellung; Modellierungsprozesse für Problemsituationen; Lernschwierigkeiten und Aufgabenanalysen.
  2. c)Lernbereich musisch-ästhetische Erziehung Überblick über Aufgaben, Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Lernbereichs musisch-ästhetische Erziehung. Kenntnisse in den Bereichen: 1. Lernvoraussetzungen und -prozesse beim Grundschulkind und didaktische Folgerungen für den Lernbereich musisch-ästhetische Erziehung. 2. Curriculare und konzeptionelle Aspekte des Lernbereichs musisch-ästhetische Erziehung. 3. Didaktische Aufbereitung von Inhalten aus dem Lernbereich musisch-ästhetische Erziehung. Gründliche Kenntnisse in den Bereichen: Körpererfahrung - Lernen mit allen Sinnen, sinnliche Wahrnehmung und Bewegung; elementare ästhetische Erfahrungen; Betrachtung und Verständnis von (bildnerischen, musikalischen, literarischen) Kunstwerken und Förderung künstlerischer Produktivität; Spiel, Fest, Tanz und Theater; ästhetische Naturerfahrung; Ästhetik der Dinge und Materialien des Alltags.
  3. d)Lernbereich Sachunterricht Überblick über Aufgaben, Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Sachunterrichts. Kenntnisse in den Bereichen: 1. Lernvoraussetzungen und -prozesse beim Grundschulkind und didaktische Folgerungen für den Lernbereich Sachunterricht. 2. Curriculare und konzeptionelle Aspekte des Lernbereichs Sachunterricht. 3. Didaktische Aufbereitung von Inhalten aus dem Lernbereich Sachunterricht. Gründliche Kenntnisse in den Bereichen: Kind und Gesellschaft; Kind und Natur/Umwelt und Technik; Kind und räumliche und zeitliche Orientierung. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000473 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.

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