Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 B. Zulassungsvoraussetzungen Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Umfa
ng von etwa 80 Semesterwochenstunden, wobei sich das Studium über die fachwissenschaftlichen Anteile etwa im Verhältnis 1 : 1 auf Pflicht- und Wahlpflichtbereich verteilen soll. Im Pflichtbereich müssen Lehrveranstaltungen zu
- a)Analysis,
- b)Analytische Geometrie/Lineare Algebra,
- c)Elementargeometrie, Wahrscheinlichkeitsrechnung nachgewiesen werden. Die zu den Kleinbuchstaben a, b und c gehörenden Lehrveranstaltungen müssen etwa mit gleichem Gewicht vertreten sein. Aus dem Pflichtbereich können maximal 12 Semesterwochenstunden Übungen auf die geforderte Semesterwochenstundenzahl angerechnet werden. Die im Wahlpflichtbereich nachzuweisenden Lehrveranstaltungen müssen aus folgenden Gebietsgruppen stammen: I. Analysis, II. Topologie, III. Geometrie/Kombinatorik, IV. Algebra/Zahlentheorie, V. Stochastik, VI. Numerik/Mathematik in Anwendungen, VII. Grundlagen der Mathematik/Mathematische Logik, jedoch können Lehrveranstaltungen über Geschichte der Mathematik im Umfang von höchstens 2 Semesterwochenstunden, Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik im Umfang von höchstens 6 Semesterwochenstunden auf die vorgeschriebene Stundenzahl des Wahlpflichtbereichs angerechnet werden. Es muss mindestens je eine Lehrveranstaltung aus den Gebietsgruppen IV (Algebra/Zahlentheorie) und VI (Numerik/Mathematik in Anwendungen) nachgewiesen werden. Es muss mindestens eine Lehrveranstaltung aus der Gebietsgruppe I, die auf der Analysis des Pflichtbereichs aufbaut, nachgewiesen werden. Es ist anzugeben, in welchen zwei Gebietsgruppen der erste und der zweite Studienschwerpunkt innerhalb des Wahlpflichtbereichs gebildet wurden. Zum ersten Studienschwerpunkt sind unter anderem eine weiterführende Lehrveranstaltung (z. B. Algebra II, Funktionstheorie II) und ein mit ihr im Zusammenhang stehendes fachwissenschaftliches Seminar nachzuweisen. Studienleistungen, die sich in Sachverhalt und Problematik gleichen, können als Zulassungsvoraussetzungen nur einmal geltend gemacht werden. Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Elementargeometrie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung und an zwei Übungen aus dem Wahlpflichtbereich, davon eine aus der Gebietsgruppe IV (Algebra/Zahlentheorie) und eine aus einem Studienschwerpunkt. Je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei fachwissenschaftlichen Seminaren der Studienschwerpunkte. Ein Seminar muss aus dem ersten Studienschwerpunkt sein. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000645 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_B.