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1. LPO Landesnorm Berlin C. - Prüfungsinhalte Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) vom 1

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte Leitziel ist es, die Voraussetzungen für eine Berufspraxis zu

schaffen, die durch die Erziehung der Schüler zu kritisch urteilenden und handelnden Staatsbürgern einen Beitrag zur Ausgestaltung einer freien und gerechten, sozialen und demokratischen Gesellschafts- und Verfassungsordnung im Sinne der Prinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu leisten vermag. Dies geschieht durch Einarbeitung in diejenigen wissenschaftlichen Methoden und Theorien, die gesellschaftliche Prozesse und politische Probleme, deren historische und räumliche Bedingtheit und Gestaltbarkeit sowie die Berufssituation des Lehrers erhellen. Fähigkeit und Fertigkeit - zum Bibliographieren, Auswerten von Quellen - einschließlich von Statistiken und Karten - und Sekundärliteratur sowie zur Ermittlung und Analyse von empirischen Daten, - zur Lektüre sozialwissenschaftlicher Darstellungen in mindestens einer modernen Fremdsprache, - zur inhaltlichen und formal angemessenen Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, - zur sachgerechten Begriffs-, Hypothesen- und Modellbildung, - fachspezifische Probleme der Politischen und Sozialwissenschaften selbständig anzugehen, ihre Untersuchung methodisch zu planen und zu realisieren, - zu interdisziplinärer Arbeit sowie sinnvoller Anwendung von Methoden und Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Teildisziplinen, - unterschiedliche Theorien vorurteilsfrei, methodenkritisch und kritisch bezüglich ihrer Konsequenzen zu überprüfen, - wissenschaftliche Theorien und Methoden bezüglich der sie leitenden Erkenntnisinteressen, der gesellschaftlichen Relevanz und wissenschaftlichen Fruchtbarkeit kritisch zu würdigen, - Erkenntnisse der Theorie auf die Praxis zu beziehen und in der Praxis gewonnene Erfahrungen theoretisch zu reflektieren, - aus der Erkenntnis der fachspezifischen Probleme und Sachverhalte unter besonderer Berücksichtigung der sozialisationsbedingten und institutionellen Voraussetzungen der politischen Bildung angemessene Konsequenzen für den Sozialkunde-Unterricht zu ziehen, - aus der Erkenntnis der Interessenlage und der Verständnisebene der Schüler einerseits, der politisch-gesellschaftlichen Relevanz fachspezifischer Sachverhalte sowie des Bildungsauftrags der Schule andererseits Unterrichtsprozesse zu planen, ansatzweise zu realisieren und zu evaluieren. Kenntnisse und gründliche Kenntnisse Es werden Kenntnisse in allen Prüfungsbereichen verlangt (Pflichtbereich). Es werden gründliche Kenntnisse des Prüfungsbereichs Politisches System der Bundesrepublik Deutschland verlangt (Pflichtbereich). Über den Pflichtbereich hinaus werden gründliche Kenntnisse in zwei der Prüfungsbereiche Politische Theorie, Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer Systeme oder Internationale Beziehungen und Außenpolitik verlangt (Wahlpflichtbereich). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000715 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.

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