Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte Kenntnisse im Berufsfeld Bautechnik über die historische Entw
icklung der Berufe und Entstehung neuer Berufe, über technische Entwicklungen in der Facharbeit sowie über Qualifizierungsmöglichkeiten und unterschiedliche Arbeitsorganisation im Produktions- und Dienstleistungsbereich.
- a)Pflichtbereich Prüfungsbereich Baukonstruktion Überblick über Mauerwerks- und Holzbaukonstruktionen. Bemessung von Bauteilen im Holz- und Mauerwerksbau. Aussteifung. Kenntnisse über Mauerwerksbau: Decken- und Wandkonstruktionen, Treppen, Gründungen, mehrgeschossige Bauwerke; über Holzbau: Holzschutz, Verbindungen, Steildächer und Pfettenkonstruktionen, Fachwerke, Hallenkonstruktionen. Gründliche Kenntnisse über Steildächer und Pfettenkonstruktionen.
- b)Wahlpflichtbereich 1. Prüfungsbereich Konstruktiver Ingenieurbau/Stahlbau Überblick über Anwendungsbereiche und Konstruktionsmerkmale des Stahlbaus. Kenntnisse der Elemente von Stahlkonstruktionen, der wesentlichen Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre sowie der Werkstoffkunde und der Fertigung im Bereich des Stahlbaus. Gründliche Kenntnisse der Wirkungsweise der Verbindungsmittel, ihrer Berechnung und Anwendung. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Stahlhoch- und Stahlbrückenbau. 2. Prüfungsbereich Konstruktiver Ingenieurbau/Stahlbetonbau Überblick über Anwendungsbereiche und Konstruktionsmerkmale des Stahlbetonhochbaus. Kenntnisse der wesentlichen Fertigungstechniken im Bereich des Stahlbetonbaus. Gründliche Kenntnisse der Bemessung von Stahlbetonquerschnitten auf Beanspruchung durch Längskräfte, Biegemomente, Biegung mit Längskraft, Schub infolge von Querkräften und Torsion sowie auf Beanspruchung durch kombinierte Wirkung der genannten Kräfte. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Stahlbetonhochbau. 3. Prüfungsbereich Allgemeiner Ingenieurbau/Ingenieurholzbau Überblick über die Technologie von Holz und Holzwerkstoffen. Kenntnisse der Theorie II. Ordnung im Holzbau, Sicherheitstheorien im Holzbau. Gründliche Kenntnisse der Ingenieur-Holzverbindungen, Verbundkonstruktionen, gekrümmten Träger sowie der Knick- und Kippaussteifung. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Ingenieurholzbau. 4. Prüfungsbereich Grundbau und Bodenmechanik Überblick über die Grundgesetze der Bodenmechanik und über Konstruktionsprinzipien von Grundbauwerken. Kenntnisse über die klassischen und modernen Erddrucktheorien und über die Theorie der Standsicherheit von Grundbauwerken sowie über ebene Grundwasserströmung und deren Anwendung bei Gründungsaufgaben, insbesondere auch Wasserhaltung. Gründliche Kenntnisse in Entwurf, Konstruktion und Berechnung von Flach- und Tiefgründungen sowie Standsicherheitsnachweise von Stützbauwerken. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Grundbau und der Bodenmechanik. 5. Prüfungsbereich Baubetrieb und Baumaschinen Überblick über die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Industriebetriebslehre und der Produktionstheorie (Fertigungsverfahren). Kenntnisse der Grundlagen des Einsatzes von Baumaschinen und der Gerätewirtschaft, der Kosten und Leistungsrechnung einschließlich der Kalkulation, des Verdingungswesens und Bauvertragsrechts sowie der Sicherheitsfragen. Gründliche Kenntnisse in der Organisation des Baustellenbetriebs, der Bauablaufplanung sowie der Arbeitsvorbereitung. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Bereich Baubetrieb und Baumaschinen. 6. Prüfungsbereich Siedlungswasserwirtschaft Überblick über die Grundlagen des Siedlungswasserbaus und der Siedlungswasserwirtschaft. Kenntnisse der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung und der Bauleitplanung, des Wasserbedarfs, der Wasservorkommen und -erschließung, der Wassergewinnung, der Wasserschutzgebiete, des Abwasseranfalls und der Abwasserableitung. Gründliche Kenntnisse der Brunnenberechnung und des Brunnenbaus, der Wasseraufbereitung, der Förderung, der Speicherung und der Verteilung von Trinkwasser, der Bemessung von Pumpenanlagen, der Kanalisation, der Regenwasserbehandlung, der Kanalnetzüberwachung, der Abwasserreinigung und der Schlammbehandlung. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft. 7. Prüfungsbereich Verkehrswesen Überblick über die Grundlagen des Verkehrswesens - bestehend aus den Gebieten Straßenwesen, konstruktiver Straßenbau und Eisenbahnwesen. Kenntnisse der Netzplanung, der Geschwindigkeitsbegriffe, des Kraftschlusses und des Anhalteweges, der Beanspruchung und Funktion des Straßenkörpers, der Planung des Baus und Betriebs von Bahnen, von Umwelt- und Energieaspekten, der Grundlagen der Betriebs- und Sicherungstechnik. Gründliche Kenntnisse in der Linienführung im Höhen- und Lageplan, der Querschnittsgestaltung, des Knotenpunktentwurfs im Erdbau, über Frostprobleme, in der Standardisierung von Fahrbahnbefestigungen, der Entwässerung von Straßen, über Trassierungselemente und Grundlagen des Eisenbahnbaus. Die gründlichen Kenntnisse sind nachzuweisen an wählbaren Beispielen aus dem Bereich Verkehrswesen. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000756 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.