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1. LPO Landesnorm Berlin C. - Prüfungsinhalte Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) vom 1

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte Kenntnisse im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft über di

e historische Entwicklung der Berufe und Entstehung neuer Berufe, über technische Entwicklungen in der Facharbeit sowie über Qualifizierungsmöglichkeiten und unterschiedliche Arbeitsorganisation im Produktions- und Dienstleistungsbereich.

  1. a)Prüfungsbereich Getreidetechnologie Überblick über Verfahren zur Herstellung von Lebensmitteln aus dem genannten Prüfungsbereich einschließlich einzusetzender Apparate und Maschinen. Kenntnisse der Lebensmittelrohstoffe, lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und Lebensmittelaufsicht, Hygienemaßnahmen bei der Gewinnung, Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln einschließlich Fragen der Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelanalytik und Qualitätskontrolle. Gründliche Kenntnisse der Herstellung von Mahlprodukten einschließlich Nährmitteln, von Backtechniken, Fermentation von Teigen. Qualitative Beurteilung der Mahl- und Zwischenprodukte auf Getreidebasis, der Zusatzstoffe und Backprodukte. Haltbarmachung von Zwischenprodukten und Backwaren.
  2. b)Prüfungsbereich Technologie tierischer Lebensmittel Überblick über Verfahren zur Herstellung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs einschließlich einzusetzender Apparate und Maschinen. Kenntnisse über Lebensmittelrohstoffe tierischen Ursprungs, lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Lebensmittelaufsicht, Hygienemaßnahmen bei der Gewinnung, Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln, einschließlich Fragen der Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelanalytik und Qualitätskontrolle. Gründliche Kenntnisse der Bedeutung von Fleisch und anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft als Verursacher von Zoonosen und Lebensmittelvergiftungen; der Schlachttierkunde, Schlachthygiene und -gesetzgebung; des Aufbaus und der Bestandteile von tierischem Gewebe sowie von biochemischen und möglichen mikrobiologischen Veränderungen; der Grundlagen der Haltbarmachung von Lebensmitteln dieser Art, der Verarbeitungshygiene einschließlich entsprechender Vorschriften, Qualitätskriterien, Beurteilungsnormen und Leitsätze, Untersuchungen auf substantielle und hygienische Qualität.
  3. c)Prüfungsbereich Getränketechnologie Überblick über Verfahren zur Herstellung von Lebensmitteln einschließlich einzusetzender Apparate und Maschinen. Kenntnisse über Lebensmittelrohstoffe, lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Lebensmittelaufsicht, Hygienemaßnahmen bei der Gewinnung, Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln, einschließlich Fragen der Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelanalytik und Qualitätskontrolle. Gründliche Kenntnisse der pflanzlichen Rohstoffe für die Herstellung von alkoholfreien, alkoholhaltigen und Hausgetränken und der Bedeutung mikrobiologischer, biochemischer sowie chemischer Reaktionen auf deren Qualität; der Grundlagen zur Haltbarmachung von Getränken, über Mindesthaltbarkeit sowie über Warenkunde, der Bedeutung von Zubereitungs- und Garverfahren auf dem Gebiet der Gastronomie. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000781 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.

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