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1. LPO Landesnorm Berlin C. - Prüfungsinhalte Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) vom 1

Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte a) Prüfungsbereich Gemüsebau oder Obstbau oder Zierpflanzenba

u In spezifischer Ausprägung auf eine der drei Produktionsrichtungen: Überblick über die biologischen Eigenheiten gartenbaulich genutzter Pflanzen und die Verfahrensweisen der Produktion unter den Bedingungen des Freilandes und des geschützten Anbaus; Produktionsziele; natürliche, technische, arbeitswirtschaftliche und ökonomische Voraussetzungen der Produktion. Überblick über die gartenbauwissenschaftlichen Forschungsmethoden. Kenntnis der produktionsrelevanten Bereiche von Bodenkunde, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Gartenbautechnik. Kenntnis des Marktes gartenbaulicher Erzeugnisse und seiner Rückwirkungen auf die Produktion. Kenntnisse des Versuchswesens und der Methoden zur Beurteilung von Pflanzenbeständen. Gründliche Kenntnisse zu den Hauptproduktionsformen in Bezug auf: Entwicklungsrhythmus und Ertragsbildungsprozess; kulturtechnische Einrichtungen, Maßnahmen und Hilfsmittel der Beeinflussung und Sicherung des Ertrages; Saatgut- und Sortenwesen; Produktionsabläufe in Abhängigkeit von Standort, Jahreszeit und Witterungsverlauf; Bestimmungsgründe der Produktqualität; Lagerung, Vermarktung und Verwendung der Produkte. Gründliche Kenntnisse der physiologischen und ökologischen Grundlagen gartenbaulicher Ertragsbildung. Fähigkeit zur Analyse komplexer Problemstellungen der jeweiligen gartenbaulichen Produktionsrichtung. Fähigkeit zur Beurteilung von Produktformen, -verfahren und -abläufen unter Anwendung biologischer, ökologischer, technischer, arbeitswirtschaftlicher - in Gemüsebau und Obstbau auch ernährungswirtschaftlicher -, ökonomischer und rechtlicher Kriterien. b) Prüfungsbereich Landwirtschaftlicher Pflanzenbau Überblick über die Verfahrensweisen der landwirtschaftlichen Produktion; Produktionsziele der Pflanzenproduktion; natürliche, technische, arbeitswirtschaftliche und ökonomische Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Produktion; Grundprinzipien des Versuchswesens. Kenntnis der produktionsrelevanten Bereiche von Bodenkunde, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Landtechnik. Kenntnis der den Absatz beeinflussenden Faktoren. Gründliche Kenntnisse zu den Hauptformen des landwirtschaftlichen Pflanzenbaues in Bezug auf: Biologie und Ertragsbildung; Zusammenwirken der Wachstumsfaktoren und die Produktivität des Standortes; kulturtechnische und Bewirtschaftungsmaßnahmen als Hilfsmittel der Beeinflussung und Sicherung des Ertrages; Saatgut- und Sortenwesen; Produktionsabläufe und Verfahren in Abhängigkeit von Standort und Witterungsverlauf; Bestimmungsgründe der Produktqualität; Lagerung, Vermarktung und Verwendung der Produkte. Fähigkeit zur Beurteilung von Produktionsformen, -verfahren und -abläufen unter Anwendung biologischer, ökologischer, technischer, arbeitswirtschaftlicher, ökonomischer und rechtlicher Kriterien. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000791 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.

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