Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung - 1. LPO -) Vom 1. Dezember 1999 C. Prüfungsinhalte a) Schwerpunktbereich Volkswirtschaftslehre mit ergänzendem P
rüfungsbereich Betriebswirtschaftslehre 1. Volkswirtschaftslehre Überblick über die Grundprobleme, Methoden sowie Ergebnisse der Volkswirtschaftslehre. Kenntnis insbesondere der Grundelemente des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland, Vertrautheit mit den Grundproblemen der ökonomischen Theoriebildung, der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie sowie der Wirtschaftspolitik. Gründliche Kenntnis der Grundprobleme eines der nachstehend genannten oder vergleichbaren Wahlgebiete aus den Teilbereichen (
- a)Volkswirtschaftstheorie (makro- oder mikroökonomische Theorie), (
- b)Volkswirtschaftspolitik (Wettbewerbspolitik, Strukturpolitik, Geldpolitik, Wachstumspolitik oder Sozialpolitik), (
- c)Finanzwissenschaft (Finanztheorie oder Finanzpolitik). 2. Ergänzender Prüfungsbereich Betriebswirtschaftslehre Überblick über die Grundprobleme, Methoden sowie Ergebnisse der Betriebswirtschaftslehre. Kenntnis insbesondere der Probleme der Betriebe und ihrer sozio-ökonomischen Grundlage, Vertrautheit mit den Grundproblemen der Produktion und Organisation, des Absatzes und der Beschaffung sowie der Finanzierung und Investition. Vertrautheit mit funktionsübergreifenden Problemen des Betriebes.
- b)Schwerpunktbereich Betriebswirtschaftslehre mit ergänzendem Prüfungsbereich Volkswirtschaftslehre 1. Betriebswirtschaftslehre Überblick über Grundprobleme, Methoden sowie Ergebnisse der Betriebswirtschaftslehre. Kenntnis insbesondere der Grundprobleme der Betriebe und ihrer sozio-ökonomischen Grundlage, Vertrautheit mit den Grundproblemen der Produktion und Organisation, des Absatzes und der Beschaffung sowie der Finanzierung und Investition. Vertrautheit mit funktionsübergreifenden Problemen des Betriebes. Gründliche Kenntnis der Grundprobleme eines der nachstehend genannten oder vergleichbaren Wahlgebiete: (
- a)Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, (
- b)Externes und Internes Rechnungswesen, (
- c)Finanz- und Bankwirtschaft, (
- d)Marketing, (
- e)Produktionswirtschaft, (
- f)Unternehmensführung, (
- g)Unternehmenstheorie und -politik, (
- h)Versicherungsbetriebslehre, (
- i)Wirtschaftsinformatik. 2. Ergänzender Prüfungsbereich Volkswirtschaftslehre Überblick über die Grundprobleme, Methoden sowie Ergebnisse der Volkswirtschaftslehre. Kenntnis insbesondere der Grundelemente des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland, Vertrautheit mit den Grundproblemen der ökonomischen Theoriebildung, der mikroökonomischen und makroökonomischen Theorie sowie der Wirtschaftspolitik. Unabhängig von der Wahl des Schwerpunktbereiches sind Kenntnisse der Grundlagen des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler für alle obligatorisch. Die Wahlgebiete Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie Externes und Internes Rechnungswesen sind ausgeschlossen in Verbindung mit dem zweiten Prüfungsfach Betriebliches Rechnungswesen. Wird Sozialkunde als zweites Prüfungsfach gewählt, so ist dort der Prüfungsbereich Wirtschaft nicht wählbar. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2000, 1 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-NNLBE00004FA6NN00000000816 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://gesetze.berlin.de/perma?j=Lehr1StPrV_BE_C.