Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau Vom
- Dezember 2023 (GVBl. 2024 S. 10) BayRS 01-5-5-WK - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 09.06.2022 Fassung: 15.12.2023 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau Vom
- Dezember 2023 (GVBl. 2024 S. 10) BayRS 01-5-5-WK Vollzitat nach RedR: Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau vom
- Dezember 2023 (GVBl. S. 10, BayRS 01-5-5-WK) Note Seiner Exzellenz dem Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Dr. Nikola Eterović Apostolischer Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland Lilienthalstraße 3A 10965 Berlin Exzellenz, Hochwürdigster Herr Nuntius! Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom
- März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, im Namen der Bayerischen Staatsregierung an Eure Exzellenz die Bitte zu richten, der Bayerischen Staatsregierung zu folgenden Feststellungen das Einverständnis des Heiligen Stuhls bestätigen zu wollen: “Die in dem Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007, das am
- Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom
- März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholischtheologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt. Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab
- Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom
- Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten. Das Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“ Genehmigen Sie, Hochwürdigster Herr Nuntius, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung München, den
- August 2023 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL Note Seiner Exzellenz dem Herrn Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern Dr. Markus Söder Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München Exzellenz, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom
- März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis des Heiligen Stuhls zu folgenden, in Ihrer Note vom
- August 2023 enthaltenen Feststellungen zu bestätigen: “Die in dem Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007, das am
- Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom
- März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt. Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab
- Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom
- Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten. Das Zusatzprotokoll vom
- Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“ Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung. Berlin, den
- September 2023 Erzbischof Dr. Nikola Eterović Apostolischer Nuntius
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