Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung Vom 12. Oktober 1993 (GVBl. S. 812) BayRS 2211-6-3-A (§§ 1–6) - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren
Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung Vom
- Oktober 1993 (GVBl. S. 812) BayRS 2211-6-3-A (§§ 1–6) § 1 Errichtung § 2 Aufgaben § 3 Arbeitsgrundlagen § 4 Weitere Anordnungen § 5 Änderung anderer Vorschriften § 6 [Schlussformel] Inhalt Text gilt ab: 30.08.2014 Fassung: 12.10.1993 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung Vom
- Oktober 1993 (GVBl. S. 812) BayRS 2211-6-3-A Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Familienforschung vom
- Oktober 1993 (GVBl. S. 812, BayRS 2211-6-3-A), die zuletzt durch § 1 Abs. 203 der Verordnung vom
- März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit – soweit die Änderung der Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung betroffen ist, gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst – folgende Verordnung: § 1 Errichtung 1 Es wird ein Institut für Familienforschung errichtet. 2 Dieses führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Familienforschung“; nach der Anbindung des Instituts an die Otto-Friedrich-Universität Bamberg führt es die Bezeichnung „Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg“. 3 Das Staatsinstitut für Familienforschung untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. 4 Es hat seinen Sitz in Bamberg mit einer zeitlich befristeten Außenstelle in München. § 2 Aufgaben Zu den Aufgaben des Staatsinstituts zählen insbesondere:
- Grundlagenforschung und angewandte Forschung über die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Lebensbedingungen und –bedürfnisse der Familie und deren Dokumentierung,
- Erforschung von familialen Entwicklungsverläufen, des Zusammenlebens der Generationen, der Veränderung von Familienstrukturen, des Erziehungsverhaltens und der Auswirkungen von Arbeitswelt und Medien auf die Familie,
- Wissenschaftliche Begleitung von familienbezogenen Modellmaßnahmen sowie Beratung, insbesondere Politikberatung, in den Aufgabenbereichen nach Nummern 1 und
- § 3 Arbeitsgrundlagen
(1)Das Staatsinstitut arbeitet wissenschaftlich unabhängig in enger Verbindung mit der Praxis und den Hochschulen, insbesondere der Universität Bamberg.
(2)Die Arbeit des Staatsinstituts wird entsprechend den wissenschaftlichen Standards durchgeführt. § 4 Weitere Anordnungen Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erläßt weitere Anordnungen über die Organisation und die Verwaltung des Staatsinstituts für Familienforschung. § 5 Änderung anderer Vorschriften Die Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Familienforschung vom
- Dezember 1985 (GVBl S. 833, BayRS 2211-6-1-K) wird wie folgt geändert:
- In der Überschrift der Verordnung werden die Worte „und Familienforschung“ gestrichen.
- In der Einleitungsformel werden die Worte „– soweit die Fachabteilung ‚Familienforschung‘ betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung –“ gestrichen.
- § 1 erhält folgende Fassung: “§ 1 1 Das Staatsinstitut erhält die Bezeichnung „Staatsinstitut für Frühpädagogik“. 2 Es untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, das die für die Organisation und Verwaltung erforderlichen Anordnungen trifft.“ .
- In § 2 Abs. 1 werden die Worte „und Familienforschung“ sowie „und der Familienforschung“ gestrichen.
- § 4 wird aufgehoben. § 6 Diese Verordnung tritt am
- November 1993 in Kraft. München, den
- Oktober 1993 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Dr. Gebhard Glück, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst Hans Zehetmair, Staatsminister