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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenscha

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München Vom

  1. September 1966 (Art. 1–4) - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München Vom
  2. September 1966 (Art. 1–4) Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 [Schlussformel] Inhalt Text gilt ab: 28.10.1966 Fassung: 02.09.1966 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München [1] Vom
  3. September 1966 [2] Vollzitat nach RedR: Vertrag über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München vom
  4. September 1966 (GVBl. S. 400, BayRS 01-5-2-WK) Zwischen dem Heiligen Stuhl, vertreten durch dessen Bevollmächtigten, Seine Exzellenz den Herrn Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Corrado Bafile, Titularerzbischof von Antiochien in Pisidien, und dem Freistaat Bayern, vertreten durch dessen Bevollmächtigten, den Herrn Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Huber, wird nachstehender Vertrag geschlossen: [1] In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen. [2] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in: Bayern: Bek. v. 3.11.1966 (GVBl. S. 400). Artikel 1 Der Heilige Stuhl stimmt der Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising zu. Artikel 2 Die Bayerische Staatsregierung verpflichtet sich, die katholisch-theologische Fakultät der Universität München mit Personal und mit Sachmitteln so auszustatten, daß der jetzige und der künftige Bedarf der theologischen Ausbildung, auch soweit sie bisher an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising erfolgte, ausreichend befriedigt werden kann. Artikel 3 Einzelheiten der Überleitung des Studienbetriebs bleiben einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Erzdiözese München und Freising vorbehalten. Artikel 4 1 Dieser Vertrag, dessen italienischer und deutscher Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in der Apostolischen Nuntiatur in Bad Godesberg ausgetauscht werden. 2 Er tritt mit dem Tage des Austausches in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet. Geschehen in doppelter Urschrift. München,
  5. September 1966 Dr. Ludwig Huber Staatsminister für Unterricht und Kultus

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.