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Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 29.08.2008 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom

  1. August 2008, Az. ID2-2212.03-1 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
  2. August 2008, Az. ID2-2212.03-1 (AllMBl. S. 439) 2153-I Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 – FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
  3. August 2008 Az.: ID2-2212.03-1 An die Regierungen die Landratsämter die Gemeinden die Landesfeuerwehrschulen Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV –“ des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 20./
  4. Februar 2008 in Kassel beschlossen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 TH „Einheiten im Hilfeleistungseinsatz“ als Ergänzung zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) zur bundeseinheitlichen Einführung zu empfehlen. Die Ergänzungen ergeben im Zusammenhang mit der bisherigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008), die mit der vorliegenden Bekanntmachung zur Anwendung im Einsatz sowie zur Aus- und Fortbildung empfohlen wird. Die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten. Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg. Bis zur Veröffentlichung angepasster Richtlinien zur Durchführung von Leistungsprüfungen behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit. Mit Bekanntmachung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ werden die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften außer Kraft gesetzt: • Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“(eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom
  5. Dezember 2005, AllMBl S. 550), • Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 „Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom
  6. November 1988, AllMBl S. 939). Schuster Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.