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Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR)

Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR) - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 30.09.2008 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH-KOR) Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom

  1. Juli 2008, Az. IID8-43620-001/03 (AllMBl. S. 514) 913-B Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten RI-ERH-KOR Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom
  2. Juli 2008 Az.: IID8-43620-001/03 Regierungen Autobahndirektionen Staatliche Bauämter nachrichtlich: Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Oberster Rechnungshof
  3. Allgemeines Die RI-ERH-KOR gelten für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Bauwerken aus Stahl oder Stahlverbund. Ihr Ziel ist es, objektbezogen zu ermitteln, welche Instandsetzungsmaßnahmen aus technischer Sicht infrage kommen. Diese Richtlinien sind gleichzeitig mit der „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) “, Ausgabe 2004, die sich mit den wirtschaftlichen Aspekten der Erhaltung befasst, anzuwenden. Diese Richtlinien gelten nicht für die Mängelbeseitigung im Zusammenhang mit Mängelansprüchen. Die RI-ERH-KOR wurden mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2006 vom
  4. Mai 2006 Az.: S 25/38.55.50-00/12 Va 03, S 18/7192.70/11-493592 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt gegeben.
  5. Anwendung Die RI-ERH-KOR sind im Vorfeld der Erhaltungsmaßnahmen bei Bauwerken anzuwenden, deren vor Korrosion zu schützende Fläche mindestens 5.000 m² beträgt. Das Ergebnis ist Grundlage und Bestandteil der weiteren Planungsentscheidungen. Diese Richtlinien sind künftig bei Bauwerken aus Stahl oder Stahlverbund im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen gem. ARS Nr. 11/2006 sind zu beachten.
  6. Bezugsmöglichkeit Das ARS Nr. 11/2006 ist im Verkehrsblatt, Heft 12/2006, vom
  7. Juni 2006 veröffentlicht. Der Text der RI-ERH-KOR kann auf der Homepage der BASt unter www.bast.de (Fachthemen) kostenlos als PDF-Datei bzw. Excel-Datei heruntergeladen werden. Die RI-ERH-KOR ist in den blauen Ordner „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) “ der Sammlung Brücken und Ingenieurbau, der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, einzuordnen. Poxleitner Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.