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Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung

Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 01.01.2005 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) 631-WK Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom

  1. Dezember 2004, Az. A 2-M 2013-8/43 468 (KWMBl. I S. 492) Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung vom
  2. Dezember 2004 (JMBl. S. 492) I. Für den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in der jeweils geltenden Fassung wird nach dem Stand vom 01.01.2005 festgestellt:
  3. Die nachstehend aufgeführten Dienststellen sind dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sinne der VV-BayHO unmittelbar nachgeordnet: Staatliche Universitäten Universitätsklinika (ohne Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München) Deutsches Herzzentrum München Staatliche Fachhochschulen Zentrum für Hochschuldidaktik der bayerischen Fachhochschulen Virtuelle Hochschule Bayern Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau Weihenstephan Generaldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns Bayer. Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung Akademien der Bildenden Künste München und Nürnberg Hochschule für Musik und Theater München Hochschule für Musik Würzburg Hochschule für Fernsehen und Film München Bayer. Theaterakademie „August Everding“ im Prinzregententheater Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Walhallaverwaltung beim Staatlichen Hochbauamt Regensburg Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege in München Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater Bayerische Staatsoper Bayerisches Staatsschauspiel Staatstheater am Gärtnerplatz Bayerische Staatsbibliothek Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Orff-Zentrum München Staatsinstitut für Forschung und Dokumentation Internationales Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg
  4. Zentral- und Mittelbehörden im Sinne der VV-BayHO sind die vorstehend unter Nr. 1 aufgeführten Dienststellen.
  5. Untere Dienststellen im Sinne der VV-BayHO sind alle übrigen, dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nachgeordneten Dienststellen. II. Diese Bekanntmachung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom
  6. Oktober 1984 Az.: V/8 - 1/119 569 (KMBl I S. 649) für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst außer Kraft. Ulrich Wilhelm Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.