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Aufgaben des Fachberaters für den Ethikunterricht an Gymnasien

Aufgaben des Fachberaters für den Ethikunterricht an Gymnasien - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 21.05.2007 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Aufgaben des Fachberaters für den Ethikunterricht an Gymnasien Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom

  1. Mai 2007, Az. VI.2-5 O 5125-6.46 802 (KWMBl.I S. 209) 2235.1.1.1-K Aufgaben des Fachberaters für den Ethikunterricht an Gymnasien Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
  2. Mai 2007 Az.: VI.2-5 O 5125-6.46 802 Mit Wirkung vom
  3. Mai 2007 werden die Aufgaben des Fachberaters für Ethik an den Gymnasien in Bayern wie folgt geregelt:
  4. Unterrichtsbesuche Der Fachberater steht außerhalb der dienstlichen Beurteilung für Unterrichtsbesuche zur Verfügung, gibt dabei Anregungen und berät in Fragen der Unterrichtsgestaltung. Die Erkenntnisse aus diesen Unterrichtsbesuchen finden keine Verwendung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung. Über diese Unterrichtsbesuche legt der Fachbetreuer dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen anonym gehaltenen Sammelbericht vor. Dieses Angebot wird den Ethiklehrkräften auch im persönlichen Kontakt – z.B. auf Fortbildungsveranstaltungen – fortlaufend bekannt gemacht.
  5. Beratung Auf Antrag gibt der Fachberater Schulleitern, Fachbetreuern und Fachschaften Hilfestellung bei Fragen des Ethikunterrichts.
  6. Fortbildungen Er bietet Fortbildungen für die Fachlehrer, insbesondere für die Fachbetreuer an. Dies geschieht u. a. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referenten der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und des ISB. Der Fachberater unterstützt die regionalen Fortbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachreferenten der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern. Ferner hält er Kontakt zu den Seminarlehrern des Fachs Ethik und den Verantwortlichen für die Ethik-Studiengänge an den Universitäten. Er fertigt jährlich eine Gesamtübersicht über das Fortbildungsangebot für Ethiklehrkräfte in Bayern an.
  7. Mitwirkung bei der Nachqualifikation von Ethiklehrkräften Der Fachberater ist als Prüfer bei der Zertifizierung von Ethiklehrkräften tätig.
  8. Sonderaufgaben Der Fachberater steht dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus für besondere Aufgaben zur Verfügung.
  9. Vorlage eines Tätigkeitsberichts Der Fachberater legt jährlich bis zum
  10. Oktober einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Schuljahr vor.
  11. Die Bekanntmachung vom
  12. Juni 1976 (KMBl I S. 165), geändert durch Bekanntmachung vom
  13. August 2006 (KWMBl I S. 230), wird aufgehoben. Erhard Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.