Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- Einleitung Bereich erweitern
- Anforderungen im Einzelnen
- Inkrafttreten Inhalt Text gilt ab: 01.11.2012 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) 2030.2.1-J Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom
- September 2012, Az. 2005 - VII a - 6013/2010 (JMBl. S. 118, ber. 2013 S. 27)
- Einleitung 1 Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher sind mit vielfältigen Aufgaben der Zwangsvollstreckung sowie mit Zustellungen und Beurkundungen betraut. 2 Dabei regeln sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. 3 Sie sind häufig im Bereich sozialer Brennpunkte tätig. 4 Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher kommt daher wesentliche Bedeutung zu. 5 Zur Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher sollen nur Personen zugelassen werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
- Anforderungen im Einzelnen 2.1 Allgemeine Voraussetzungen: • erfolgreich abgeschlossene Gerichtsvollzieherprüfung • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • gesundheitliche Eignung • Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die Fähigkeit, diesen nach außen zu vermitteln • angemessene Berufs- und Lebenserfahrung • hohe Leistungsbereitschaft • Mobilität • Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit • besonderes Pflichtbewusstsein und hohe Belastbarkeit • Fortbildungsstreben 2.2 Fachkompetenz: • umfangreiches Fachwissen • Anwendung der modernen IuK-Technik, insbesondere spezieller Gerichtsvollzieher EDV-Programme, Internet und E-Mail-Programme etc. • Fähigkeit, schnelle und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen • Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge 2.3 Organisatorische Kompetenz: • ausgeprägtes Organisationsvermögen • Fähigkeit, selbständig ○ komplexe Abläufe zu koordinieren ○ zielorientiert zu handeln ○ Prioritäten zu setzen ○ materielle und personelle Ressourcen zu generieren und zweckmäßig einzusetzen • Kostenbewusstsein 2.4 Soziale Kompetenz: • hohe Kommunikationsfähigkeit • Empathie • Kritik- und Konfliktfähigkeit • Besonnenheit • interkulturelles Verständnis • Verantwortungsbewusstsein 2.5 Persönliche Kompetenz: • Selbstdisziplin und Selbstorganisation • Fähigkeit, Gefahrensituationen abschätzen zu können • Fähigkeit, auch in Problemsituationen selbstbewusst und zielorientiert zu handeln • Überzeugungskraft • Durchsetzungsvermögen • Entscheidungsfreude • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit • Führungskompetenz, insbesondere gegenüber den Bürohilfen • Innovationsfähigkeit und Flexibilität • Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz
- Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am
- November 2012 in Kraft.