[Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren [Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz
- Einleitung Bereich erweitern
- Anforderungen im Einzelnen
- Inkrafttreten Inhalt Text gilt ab: 01.11.2012 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) [Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom
- September 2012, Az. 2300 - V - 8210/12 (JMBl. S. 120, ber. 2013 S. 27) 2030.2.1-J Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom
- September 2012 Az.: 2300 - V - 8210/12
- Einleitung 1 Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlichen Lehrkräfte kommt wesentliche Bedeutung zu. 2 Als Dozentinnen / Dozenten oder hauptamtliche Lehrkräfte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. 3 Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. 4 Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlicher Lehrkräfte. 5 Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.
- Anforderungen im Einzelnen 2.1 Allgemeine Voraussetzungen: • hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung • Freude am Lehren • Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz • Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben • Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit • besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung • Fortbildungsstreben • Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten 2.2 Fachkompetenz: • umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen • soweit inhaltlich Gegenstand der Ausbildung Kenntnisse ○ in den justizspezifischen EDV-Anwendungen ○ in der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe • didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden 2.3 Soziale und persönliche Kompetenz: • Kommunikationsfähigkeit • gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit • Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung • Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen • Kritikfähigkeit • Empathie • Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit • Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement • Innovationsfähigkeit und Flexibilität
- Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am
- November 2012 in Kraft.