Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst Bereich erweitern
- Einleitung Bereich erweitern
- Anforderungen im Einzelnen
- Inkrafttreten Inhalt Text gilt ab: 01.03.2015 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) 2030.2.1-J Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom
- Januar 2015, Az. A2 - 2370 - V - 7378/11 (JMBl. S. 10)
- Einleitung 1.1 1 Die richtige Auswahl und Qualifikation von Beamtinnen und Beamten mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst ist von großer, für das Funktionieren der Behörde nicht zu unterschätzender Bedeutung. 2 Das Aufgabenspektrum der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister deckt zum einen wichtige Bereiche im laufenden Geschäftsbetrieb einer Behörde ab und hat zum anderen wesentliche Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher einer Behörde. 3 Außerdem stellen die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister oft den ersten Kontakt für Bürgerinnen und Bürger dar und prägen hierdurch entscheidend das Bild der Justiz in der Öffentlichkeit mit. 4 Zur Koordinierung dieser Fülle von Aufgaben bedarf es entsprechend motivierter und engagierter Beamtinnen und Beamter, die bereit und ausreichend qualifiziert sind, Leitungsfunktionen im Justizwachtmeisterdienst zu übernehmen. 5 Zur weiteren Verbesserung der Personalauswahl wird daher ein Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst einschließlich deren Vertreterinnen und Vertreter vorgelegt, das - ohne erschöpfend zu sein - Kriterien enthält, die von künftigen Führungskräften in diesen Bereichen erfüllt werden müssen. 1.2 1 Das Anforderungsprofil gilt demgemäß für die im Justizministerialblatt ausgeschriebenen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst, sofern in der Ausschreibung auf das Anforderungsprofil Bezug genommen wird. 2 Die folgenden Anforderungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Prinzips der Bestenauslese, bei der Besetzung der vorgenannten ausgeschriebenen Dienstposten gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG zu beachten, allerdings mit der Maßgabe, dass es die Übertragung des Dienstpostens nicht hindert, wenn einzelne Kenntnisse aus dem Anforderungsspektrum der Fachkompetenz noch nicht hinreichend ausgeprägt sind, aber die Bereitschaft zur Fortbildung und Hospitation besteht.
- Anforderungen im Einzelnen 2.1 Fachkompetenz: • Fachwissen • Kenntnisse über den Ablauf des Geschäftsbetriebs an einer Justizbehörde 2.2 Führungskompetenz: • Fähigkeit, – zu motivieren, – zu delegieren, – Mitarbeiter anzuleiten und zu führen, – Konflikte zu bewältigen, – eigenverantwortlich zu handeln • Entscheidungsbereitschaft • Durchsetzungsvermögen • Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit 2.3 Organisatorische Kompetenz: • Organisationsfähigkeit • Planungsvermögen • Fähigkeit, – zielorientiert zu handeln, – Prioritäten zu setzen, – Abläufe zu koordinieren 2.4 Sozialkompetenz: • Kommunikationsfähigkeit • Kooperationsfähigkeit • Teamfähigkeit • Sicheres Auftreten, positive Außenwirkung und Bürgernähe • Empathie 2.5 Persönliche Kompetenz: • Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein • Verlässlichkeit • Leistungsbereitschaft • Belastbarkeit • Kritikfähigkeit • Überzeugungskraft • mündliche Ausdrucksfähigkeit • Flexibilität und Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
- Inkrafttreten Die Bekanntmachung tritt am
- März 2015 in Kraft.