[Bekanntmachung:] Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren [Bekanntmachung:] Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)
- Allgemeines
- Anwendung
- Bezugsmöglichkeit Inhalt Text gilt ab: 25.08.2015 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) [Bekanntmachung:] Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
- August 2015, Az. IID8-4363-002/08 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
- August 2015, Az. IID8-4363-002/08 (AllMBl. S. 423) 913-B Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestands der Bundesfernstraßen; Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011,
- Ergänzung – Ausgabe 04/2015 Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom
- August 2015, Az. IID8-4363-002/08 Regierungen Autobahndirektionen Staatliche Bauämter nachrichtlich Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Oberster Rechnungshof
- Allgemeines 1 Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom
- Mai 2011 lediglich zur probeweisen Anwendung bekannt gegeben. 2 Deshalb waren zur Umsetzung viele verwaltungsinterne Vorgaben notwendig, weshalb die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Rundschreiben vom
- Mai 2011 nicht mit Bekanntmachung eingeführt hat. 3 Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen mit der Nachrechnung von Brücken sowie der Anwendung der Richtlinie selbst vor. 4 Deshalb führt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr jetzt die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – zusammen mit der
- Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – mit dieser Bekanntmachung ein.
- Anwendung 1 Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom
- Mai 2011 (Az. StB 17/7192.70/23-1425389) bekannt gegeben. 2 Die
- Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom
- April 2015 (Az. StB 17/7192.70/23-2408274) bekannt gegeben. 3 Wie im Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom
- April 2015 dargestellt, wird die ursprüngliche Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – durch die
- Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – teilweise angepasst oder ersetzt. 4 Die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – ist in Verbindung mit der
- Ergänzung – Ausgabe 04/2015 – im Interesse eines durchgehend leistungsfähigen Straßennetzes und eines einheitlichen Sicherheitsniveaus im staatlichen Zuständigkeitsbereich anzuwenden.
- Bezugsmöglichkeit 1 Die Bereitstellung der Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 –, der
- Ergänzung – Ausgabe 04/2015 –, des Rundschreibens vom
- Mai 2011 sowie des Rundschreibens vom
- April 2015 erfolgt ausschließlich digital über das Internet. 2 Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de > Brücken- und Ingenieurbau > Publikationen > Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf BEM-ING. Helmut Schütz Ministerialdirektor