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Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe

Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 Bereich erweitern

  1. Allgemeines
  2. Anwendung
  3. Außerkrafttreten
  4. Bezugsmöglichkeit [Schlussformel] Inhalt Text gilt ab: 25.08.2015 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom
  5. August 2015, Az. IID9-43411-002/15 (AllMBl. S. 423) 913-B Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom
  6. August 2015, Az. IID9-43411-002/15 Regierungen Autobahndirektionen Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben nachrichtlich Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag
  7. Allgemeines 1.1 Die „Technischen Lieferbedingungen/Technischen Prüfvorschriften für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und Vertretern der kommunalen Bauverwaltungen grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 vor. 1.2 Die ZTV BEB-StB 15 behandeln alle Baustoffe und Baustoffsysteme, die im Zuge der baulichen Erhaltung von bestehenden Verkehrsflächen aus Beton zur Anwendung kommen. 1.3 Neu aufgenommen wurden: – hydraulisch gebundene Baustoffgemische (Beton für Fahrbahndecken, Schnellerhärtender Reparaturbeton, Schnellbeton, Dränbeton, Unterpressmörtel, PCC-Mörtel), – chemische Baustoffe und Baustoffgemische mit chemischen Bindemitteln (PC-Mörtel, Silikatharz, Polyurethan-Hartschaum, PUR-Montageschaum), – Fugenfüllsysteme und – sonstige Baustoffe (Dübel, Anker, Schräganker und Klebeanker, Unterlagsstoffe).
  8. Anwendung 1 Die TL BEB-StB 15 samt bekanntmachendem ARS Nr. 08/2015 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2 Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die TL BEB-StB 15 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. 3 Die TL BEB-StB 15 samt bekanntmachendem ARS Nr. 08/2015 sind den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
  9. Außerkrafttreten 1 Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 ersetzen zusammen mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 die „Technischen Lieferbedingungen/Technischen Prüfvorschriften für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02). 2 Die TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02 sind nicht mehr anzuwenden. 3 Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom
  10. Januar 2005 (AllMBl. S. 17) wird aufgehoben.
  11. Bezugsmöglichkeit Die TL BEB-StB 15 können bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden. Helmut Schütz Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.