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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015,

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 - Bürgerservice Navigation Inhaltsverzeichnis Bereich reduzieren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 Bereich erweitern

  1. Allgemeines
  2. Anwendung
  3. Außerkrafttreten
  4. Bezugsmöglichkeit [Schlussformel] Inhalt Text gilt ab: 30.09.2015 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom
  5. August 2015, Az. IID9-43411-002/15 (AllMBl. S. 424) 913-B Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom
  6. August 2015, Az. IID9-43411-002/15 Regierungen Autobahndirektionen Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben nachrichtlich Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Bayerischer Gemeindetag
  7. Allgemeines 1.1 1 Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (ZTV BEB-StB 02) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und Vertretern der kommunalen Bauverwaltungen grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 vor. 2 Die ZTV BEB-StB 15 behandeln Maßnahmen der Instandhaltung, der Instandsetzung und der Erneuerung von bestehenden Verkehrsflächen aus Beton in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. 1.2 Folgende Bauweisen der ZTV BEB-StB 02 sind entfallen: – die abtragenden Verfahren Fräsen, Hochdruckwasserstrahlen, Strahlen mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen, Abstemmen und Maschinelles Stocken und – Beschränkung der nachträglichen Verankerung auf die Schrägverankerung. 1.3 Neu aufgenommen wurden: – vorbereitende Arbeiten (Ausbau von Platten und Plattenteilen, Ausbau von Fahrbahnstreifen, Vorbereiten der Betondecke für die Überbauung im Hocheinbau und Ausbau der Betondecke auf volle Breite), – zusätzliche Unterpressbaustoffe (Polyurethanharz und Silikatharz), – Schnellbetonsysteme für kurze Sperrzeiten.
  8. Anwendung 1 Die ZTV BEB-StB 15 samt bekanntmachendem ARS Nr. 07/2015 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 2 Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV BEB-StB 15 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. 3 Die ZTV BEB-StB 15 samt bekanntmachendem ARS Nr. 07/2015 sind den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
  9. Außerkrafttreten 1 Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15“ ersetzen zusammen mit den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15“ die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (ZTV BEB-StB 02). 2 Die ZTV BEB-StB 02 sind nicht mehr anzuwenden. 3 Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom
  10. Juni 2003 (AllMBl. S. 219) wird aufgehoben.
  11. Bezugsmöglichkeit Die ZTV BEB-StB 15 können bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden. Helmut Schütz Ministerialdirektor

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.