← Deutschland

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digital

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN, Stand: Mai 1997 - Bürgerservice Navigation Inhalt Text gilt ab: 20.04.1998 Gesamtansicht Download Drucken Vorheriges Dokument (inaktiv) Nächstes Dokument (inaktiv) Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN, Stand: Mai 1997 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom

  1. März 1998, Az. IC6-0266.2/2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
  2. März 1998, Az. IC6-0266.2/2 (AllMBl. S. 260) 2012.4.5-I Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS); Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN, Stand: Mai 1997 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
  3. März 1998 Az.: IC6-0266.2/2 An die Regierungen die Kreisverwaltungsbehörden die Polizeipräsidien Oberbayern, München, Niederbayern/Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben das Bayerische Polizeiverwaltungsamt die Staatlichen Feuerwehrschulen Regensburg, Würzburg, Geretsried nachrichtlich an die Rettungszweckverbände Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Planung der Ausstattung beziehungsweise von Beschaffungen, für den Betrieb und die Funktionalität der Leistungsmerkmale digitaler Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse im EURO-ISDN die Rahmen-Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb digitaler Notrufabfrageeinrichtungen (NRAbE-dig) im EURO-ISDN Stand: Mai 1997 eingeführt. Diese Rahmen-Richtlinie ersetzt die bisherige FTZ-Richtlinie „FTZ 128 R 2, - Technische Gestaltung der Notrufabfrageeinrichtungen (Notrufsystem 73) und der Rettungsdienstabfrageeinrichtungen Stand: März 1984“. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat zum Jahresbeginn 1998 bundesweit das öffentliche Telekommunikationsnetz von analoger auf digitale Anschluss- und Übertragungstechnik umgestellt. Als weitere Maßnahme wird die DTAG alle bisherigen analogen Notrufvermittlungs- und Übertragungseinrichtungen des Notrufsystems 73 „Notruf 110/112“ durch digitale Hard- und Softwarekomponenten ersetzen. Damit wird gewährleistet, dass ab sofort für die Notdienstträger Polizei und Feuerwehr die Möglichkeit eröffnet ist, digitale Notrufabfrage- und Vermittlungseinrichtungen für Notrufanschlüsse 110/112 im EURO-ISDN in Betrieb zu nehmen. I. A. Dr. Waltner Ministerialdirektor EAPl 122 GAPl 0266 AllMBl 1998 S. 260

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.