Gesetz über das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ Vom 22. August 2018 Anlage WIRTSCHAFTSPLAN 2018/2019 Sondervermögen „Universitätsbibliot
hek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ EINNAHMEN Soll 2019 Soll 2018 Ist 2017 EUR EUR EUR
- Allgemein 1.1 Einnahme aus der Veräußerung des ehemaligen Polizeipräsidiums Frankfurt am Main - 210.000.000 - 1.2 Einnahmen aus der Liquidität 44.450.000 - -
- Liegenschaftsfonds 2.1 Einnahmen aus der Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken - - - 2.2 Sonstige Einnahmen - - - 2.3 Erbbauzinsen - - - 2.4 Rückflüsse/Rückforderungen - - - 2.5 Zuführungen aus dem Landeshaushalt - - - Summe Einnahmen 44.450.000 210.000.000 - AUSGABEN Soll 2019 Soll 2018 Ist 2017 EUR EUR EUR
- Allgemein 1.1 Zuführungen zur Liquidität - 187.800.000 - 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben - - -
- Universitätsbibliothek Frankfurt am Main 2.1 Abführungen an den Epl. 18 - - -
- Liegenschaftsfonds 3.1 Erwerb von Grundstücken 40.000.000 20.000.000 -
- Städtebau und Städtebauförderung 4.1 Investitionszuschüsse zur nachhaltigen Quartiersentwicklung 1.150.000 150.000 -
- Wohnraumförderung 5.1 Erwerb von Belegungsrechten 3.000.000 2.000.000 - 5.2 Erwerb von Anteilen an Mietwohnbaugenossenschaften 125.000 - - 5.3 Beratungsstelle „Gemeinschaftliches Wohnen“ 175.000 50.000 - Summe Ausgaben 44.450.000 210.000.000 - Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018/2019 I. Allgemeines Dem Sondervermögen fließen die Erlöse aus der Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft des ehemaligen Polizeipräsidiums in Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 5-11 und 13-31 sowie Mainzer Landstraße 98-104, zu, Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Veräußerung entstanden sind, sind vorab aus dem Verkaufserlös gezahlt worden. Das Land kann in das Sondervermögen weitere Mittel oder Grundvermögen einbringen. Auf der Ausgabenseite wird getrennt nach den einzelnen Zwecken die Verwendung der Mittel des Sondervermögens dargestellt. Die Ausgaben teilen sich danach in der Summe der Abwicklung wie folgt auf:
- bis zu 105 Mio. Euro für die Finanzierung eines Neubaus der Universitätsbibliothek der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main,
- bis zu 60 Mio. Euro für den Erwerb von Grundstücken in der Stadt Frankfurt am Main und in den hessischen Teilen des Rhein-Main-Gebietes zur Schaffung von bezahlbarem, insbesondere gefördertem Wohnraum (Liegenschaftsfonds). Die Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte können hierfür Dritten auch verbilligt zur Verfügung gestellt werden,
- bis zu 35 Mio. Euro für Zuschüsse für Investitionsprojekte in die Infrastruktur zur nachhaltigen Entwicklung von innovationsorientierten und sozialen Quartieren des Wohnumfeldes,
- bis zu 5 Mio. Euro für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum,
- bis zu 500 000 Euro für die Förderung des Erwerbs von Anteilen an Mietwohnbaugenossenschaften durch Bedürftige,
- bis zu 750 000 Euro für die Errichtung und den Betrieb einer landesweit tätigen Beratungsstelle für „Gemeinschaftliches Wohnen“. Die einzelnen Positionen des Wirtschaftsplans sind nachfolgend erläutert: II. Positionen des Wirtschaftsplans Zu den Einnahmen des Wirtschaftsplans: Zu 1.1 Hier werden die Einnahmen aus der Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft des ehemaligen Polizeipräsidiums in Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 5-11 und 13-31 sowie Mainzer Landstraße 98-104, eingestellt. Zu 1.2 Entnahmen aus der Liquidität des Sondervermögens zum bedarfsgerechten Ausgleich des Wirtschaftsplans. Zu 2.1 bis 2.3 Posten für Einnahmen aus möglichen Veräußerungen von im Sondervermögen befindlichen Grundstücken, sonstigen Einnahmen sowie für Erträge aus den als Erbbaurecht vergebenen Grundstücken. Für die Jahre 2018 und 2019 sind keine Einnahmen geplant worden. Zu 2.4 Posten für Einnahmen u. a. aus der Rückforderung von nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln des Sondervermögens. Zu 2.5 Posten für mögliche Zuführungen des Landes in das Sondervermögen nach § 4 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“. Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ Zu den Ausgaben des Wirtschaftsplans: Zu 1.1 Posten für den Ausgleich des Wirtschaftsplans des Sondervermögens. Zu 1.2 Aus dem Sondervermögen sind die Ausgaben für dessen Verwaltung und die Ausgaben von Dritten, die in die Programmabwicklung eingebunden werden, zu finanzieren. Für den Wirtschaftsplan 2018/2019 sind mangels noch einzuholender Angebote keine konkreten Beträge geplant worden. Eine Konkretisierung erfolgt in den künftigen Wirtschaftsplänen. Zu 2.1 Hier werden die Sondervermögensmittel für die Finanzierung des Neubaus der Bibliothek der Universität Frankfurt am Main abgebildet, die dem Einzelplan 18 des Haushaltsplans des Landes für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Zu 3.1 Hier werden zunächst die Kosten des Grundstückerwerbs, der Bewirtschaftung und Unterhaltung für angekaufte Grundstücke, die Verwaltungsentgelte und sonstige Kosten nachgewiesen. Im künftigen Wirtschaftsplan des Sondervermögens erfolgt die Darstellung unter Nr. 1.
- Zu 4.1 Für Investitionszuschüsse zur nachhaltigen Quartiersentwicklung im Rahmen des Programms „Nachhaltiges Wohnumfeld“. Der Programmstart erfolgt voraussichtlich im Jahr
- Für dieses Jahr sind Ausgaben in Höhe von 1 Mio. Euro geplant. Der Ansatz für 2018 enthält ausschließlich Anlaufkosten der Progammumsetzung, der Beratung und Programmbegleitung. Künftig werden diese Kosten spezifiziert unter Nr. 1.2 nachgewiesen. Zu 5.1 Auszahlungen aus dem Sondervermögen für den Erwerb von Belegungsrechten. Zu 5.2 Auszahlungen aus dem Sondervermögen für die Förderung des Erwerbs von Anteilen an Genossenschaften zur Wohnraumversorgung für die Unterbringung von Bedürftigen. Zu 5.3 Auszahlungen aus dem Sondervermögen für die Errichtung und den Betrieb einer landesweit tätigen Beratungsstelle „Gemeinschaftliches Wohnen“. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2018, 389 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005153NN00000000008
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.