Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2010 Übersicht Erster Abschnitt Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes § 1 Zweck und Anwendungsbereich § 2 Aufgabenträger § 3 Aufgaben der Gemeinden § 4 Aufgaben der Landkreise § 5 Aufgaben des Landes Zweiter Abschnitt Brandschutz und Allgemeine Hilfe Erster Titel Aufgaben und Organisation der Feuerwehren § 6 Aufgabenbereich § 7 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren § 8 Jugendfeuerwehren, Kindergruppen, Nachwuchsgewinnung Zweiter Titel Feuerwehrangehörige § 9 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige § 10 Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige § 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Dritter Titel Leitung § 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr § 13 Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister Vierter Titel Nichtöffentliche Feuerwehren § 14 Werkfeuerwehren Fünfter Titel Vorbeugender Brandschutz § 15 Gefahrenverhütungsschau § 16 Zuständigkeit § 17 Brandsicherheitsdienst § 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe Sechster Titel Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Organisationen in der Allgemeinen Hilfe § 19 Mitwirkung und Aufgaben der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und der Organisationen Siebter Titel Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe § 20 Gesamteinsatzleitung § 21 Befugnisse der Gesamteinsatzleitung § 22 Nachbarliche Hilfe § 23 Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen Dritter Abschnitt Katastrophenschutz Erster Titel Organisation des Katastrophenschutzes § 24 Begriff der Katastrophe § 25 Katastrophenschutzbehörden § 26 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes § 27 Mitwirkung öffentlicher und privater Einheiten und Einrichtungen § 28 Mitwirkung von Dienststellen Zweiter Titel Maßnahmen des Katastrophenschutzes § 29 Vorbereitende Maßnahmen § 30 Katastrophenschutzstab § 31 Katastrophenschutzpläne § 32 Katastrophenschutzübungen § 33 Abwehrende Maßnahmen § 34 Feststellung des Katastrophenfalles § 34a Warnung der Bevölkerung § 35 Besondere Zuständigkeiten Dritter Titel Gesundheitswesen § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen § 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe Vierter Titel Helferinnen und Helfer § 38 Allgemeines § 39 Rechtsverhältnisse § 40 Haftung für Schäden Vierter Abschnitt Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation § 41 Technische Einsatzleitung § 42 Befugnisse der technischen Einsatzleitung § 43 Führungsorganisation Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung § 44 Gefahrenmeldung § 45 Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken § 46 Duldungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken § 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial § 48 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 48a Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen § 49 Hilfeleistungspflichten § 50 Entschädigung Sechster Abschnitt Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, Kosten Erster Titel Ergänzende Bestimmungen § 51 Pflichten der am Einsatzort Anwesenden § 52 Ausschluss der Heranziehung für militärische und polizeiliche Aufgaben § 53 Landesfeuerwehrschule § 54 Leitstellen § 55 Datenschutz § 56 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz § 57 Übungen Zweiter Titel Aufsicht § 58 Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe § 59 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz Dritter Titel Kosten § 60 Kostenpflicht § 61 Kostenersatz der Feuerwehren § 62 Kostenersatz bei einer Katastrophe § 63 Feuerschutzsteuer Siebter Abschnitt Schlussvorschriften § 64 Einschränkung von Grundrechten § 65 Bußgeldvorschriften § 66 Gemeindefreie Grundstücke § 67 Übergangsbestimmungen § 68 (aufgehoben) § 69 Ermächtigungen § 70 Inkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis HBKG, vom 13.12.2012, gültig ab 22.12.2012 bis 02.12.2013 Inhaltsverzeichnis HBKG, vom 03.12.2010, gültig ab 02.12.2009 bis 21.12.2012 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2010, 502 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000051CBNN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=Brand%2FKatSchG_HE_Inhaltsverzeichnis
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