Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG) 1) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Dezember 2010 *) INHALTSÜBERSICHT ERSTER TEIL ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Ziele des Gesetzes § 1a Geltungsbereich ZWEITER TEIL FISCHEREIRECHTE § 2 Fischereirecht und Hege § 3 Inhaber des Fischereirechts § 4 Selbstständige Fischereirechte § 5 Selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer § 6 Übertragung selbstständiger Fischereirechte § 7 Übertragung beschränkter selbstständiger Fischereirechte § 8 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte § 9 Vereinigung von Fischereirechten § 10 Aufhebung von selbstständigen Fischereirechten DRITTER TEIL AUSÜBUNG DES FISCHEREIRECHTS § 10a Grundsatz § 11 Übertragung der Ausübung § 12 Fischereipachtvertrag § 13 Fischereierlaubnisscheine § 14 Fischfang auf überfluteten Grundstücken § 15 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern § 16 Fischereibezirke § 17 Eigenfischereibezirk § 18 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk § 19 Eingliederung von Fischereirechten § 20 Fischereigenossenschaft § 21 Satzung der Fischereigenossenschaft § 22 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft § 23 Bildung einer Fischereigenossenschaft § 24 Hegegemeinschaft, Hegeplan VIERTER TEIL FISCHEREISCHEIN § 25 Fischereischeinpflicht § 26 Fischerprüfung § 27 Versagungsgründe § 28 Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein § 29 Geltungsdauer, Verlängerung § 30 Zuständigkeit § 31 Gebühren und Abgaben § 32 (aufgehoben) § 33 (aufgehoben) FÜNFTER TEIL SCHUTZ DER FISCHBESTÄNDE § 34 (aufgehoben) § 35 Schadensverhütende Maßnahmen § 36 Ablassen von Gewässern § 37 Grundsätze der guten fachlichen Praxis, Schutz der Fische § 38 Sicherung des Fischwechsels in Gewässern beim Einsatz von Fischereivorrichtungen § 39 Schonbezirke § 40 Fischwege § 41 Fischwege an bestehenden Anlagen § 42 Fischfang in Fischwegen § 43 Mitführen von Fischereigerät SECHSTER TEIL FISCHEREIBEHÖRDE, FISCHEREIBEIRÄTE, FISCHEREIBERATER, FISCHEREIAUFSICHT § 44 Fischereibehörden § 44a Besondere Zuständigkeit zum Schutz der Fische § 45 Landesfischereibeirat § 46 Fischereiberater § 47 Fischereiaufsicht SIEBENTER TEIL ENTSCHÄDIGUNG § 48 Art und Ausmaß einer Entschädigung § 49 Zuständigkeit § 50 Verfahren ACHTER TEIL BUßGELDVORSCHRIFTEN § 51 Bußgeldvorschriften NEUNTER TEIL ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 52 (aufgehoben) § 53 Weitergeltung alter Pachtverträge § 54 Aufhebung bestehender Vorschriften § 54a Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union § 55 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Fußnoten *) [Red. Anm.: Bekanntmachung der Neufassung vom
- Juli 2011 (GVBl. I S. 362)] 1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
- Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom
- November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 368), und der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- April 2009 (ABl. EU Nr. L 140 S. 114). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. I 2011, 362 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000051CENN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=FischG_HE_Inhaltsverzeichnis
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