Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 4. April 2019 4 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers der Justiz 401 Gerichtsverfassung, 402 Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Erfinderrecht, 403 Strafrecht und die Bußgeldvorschriften des Nebenrechts; Grundsatzfragen der Kriminalprävention, Landespräventionsrat Hessen, 404 Gerichtliches Verfahren bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, den Gerichten für Arbeitssachen und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Verfahren bei den Staatsanwaltschaften, 405 Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, 406 Gnadenwesen, soweit nicht der Ministerpräsident oder andere Stellen zuständig sind, 407 Recht der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und der besonderen Rechtsverhältnisse der sonstigen Bediensteten des Geschäftsbereichs, der Rechtsanwaltschaft und des Notariats, 408 Rechtsdienstleistungsrecht, Recht und Angelegenheiten der Schiedsämter und Ortsgerichte, 409 Juristisches Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Ausbildung und Prüfung der Justizbediensteten, 410 Rechts- und Amtshilfeverkehr mit dem Ausland, soweit der Geschäftsbereich betroffen ist, 411 Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Landesregierung, für die weder die Staatskanzlei noch ein Fachministerium federführend zuständig ist, 412 Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung von Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen zu verkündenden Rechtsverordnungen, 413 Beteiligung bei Gesetzesanträgen der Landesregierung im Bundesrat in verfassungsrechtlicher, rechtsförmlicher und gesetzestechnischer Hinsicht unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei und der Fachministerien, 414 Herausgabe des Justiz-Ministerial-Blattes, 415 Organisation und Verwaltung der ordentlichen Gerichte, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Hessischen Finanzgerichts, der Gerichte für Arbeitssachen, der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, der Richterdienstgerichte, der Disziplinargerichte, der Berufsgerichte für Heilberufe, der Anwaltsgerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der sozialen Dienste der Justiz, 416 Justizvollzug, 417 Angelegenheiten der Notarinnen und Notare sowie der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Unmittelbar nachgeordnet 418 Oberlandesgericht, 419 Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 420 Hessisches Finanzgericht, 421 Hessisches Landesarbeitsgericht, 422 Hessisches Landessozialgericht, 423 Generalstaatsanwaltschaft, 424 Justizvollzugsanstalten, 425 Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen - H.B. Wagnitz-Seminar -, 426 IT-Stelle der hessischen Justiz. Staatsaufsicht 427 Rechtsanwaltskammern, 428 Notarkammern, 429 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen. Weitere Fassungen dieser Norm 4 MinZustBes HE 2019, vom 04.04.2019, gültig ab 25.03.2019 bis 03.04.2023 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2019, 56 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE000051D2NN00000000010 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MinZustBes_HE_4
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.