Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 4. April 2019 7 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 701 Nationale und internationale Wirtschaftsfragen einschließlich Entwicklungshilfe, 702 Angelegenheiten von Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und Dienstleistungsbetrieben, 703 Wirtschaftsförderung, 704 Angelegenheiten der HA Hessen Agentur GmbH, soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist, Angelegenheiten der Hessischen Landgesellschaft mbH, soweit nicht die Zuständigkeit der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (insbesondere Verwaltung der Staatsdomänen, Ökoagentur) und die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist, 705 Angelegenheiten der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, 706 Wirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen, 707 Gewerberecht (mit Ausnahme des gewerblichen Glücksspielwesens), Sperrzeitrecht, Binnenmarktinformationssystem, 708 Kartell- und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, 709 Öffentliches Auftragswesen, Preiswesen, 710 Währungs-, Geld- und Kapitalmarktfragen, 711 Kredit-, Bausparkassen-, Sparkassen-, Versicherungs-, Genossenschafts- und Börsenwesen, 712 Technologieförderung, Forschungs- und Entwicklungsförderung in der gewerblichen Wirtschaft, 713 Medien- und Kommunikationswirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, soweit die wirtschaftliche Komponente überwiegt; Telematik, 714 Mess- und Eichwesen, 715 Rechts- und Grundsatzfragen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie Programme der beruflichen Bildung und Ausbildung jeweils außerhalb des schulischen Bereichs, 716 Straßenverkehr (ohne Verkehrsüberwachung), Öffentlicher Personennahverkehr, Eisenbahnen, Luftverkehr einschließlich des Schutzes gegen Fluglärm, Binnenschifffahrt, Radverkehr, Nahmobilität, 717 Innovative Mobilitätskonzepte, Elektromobilität, 718 Straßen- und Brückenbau, 719 Vermessungswesen und Flurneuordnung und Immobilienwertermittlung, 720 Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Bereich Flurneuordnung, 721 Landesentwicklung einschließlich Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Koordinierung der Fachplanungen, 722 Tourismus, Fremdenverkehrsförderung, 723 Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, 724 Städtebau, Stadtökologie, 725 Nachhaltige Stadtentwicklung und deren Förderung, 726 Wohnungswesen, soziale Wohnraumförderung, 727 Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme im Wohnungsbau, 728 Soziales Miet- und Wohnrecht, Wohngeld, 729 Allgemeines Bauwesen, Bauaufsicht, Bautechnik, 730 Energiepolitik, Energierecht, Energiewirtschaftsrecht, Energietechnik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Förderprogramme im Energiebereich, Energieversorgung, Energiekartellrecht, Landesregulierungsbehörde. Unmittelbar nachgeordnet 731 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, 732 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, 733 TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen, 8) 734 Hessische Eichdirektion. Staatsaufsicht 735 Industrie- und Handelskammern, 736 Handwerkskammern in Frankfurt, Kassel und Wiesbaden, Landesinnungsverbände hinsichtlich der Genehmigung der Hauptsatzung, 737 Einigungsstellen nach § 15 UWG, 738 Frankfurter Wertpapierbörse und Eurex-Deutschland in Frankfurt am Main, 739 Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, 740 Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale, 741 Nassauische Sparkasse, 742 Frankfurter Sparkasse, 743 Genossenschaftliche Prüfungsverbände, 744 Ingenieurkammer Hessen, 745 Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, 746 Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Fachaufsicht 747 Sterbekasse für den öffentlichen Dienst des Regierungsbezirks Kassel, 748 Evangelische Zusatzversorgungskasse Darmstadt, 749 Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Darmstadt, 750 Kommunale Zusatzversorgungskassen. Rechtsaufsicht 751 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. 9) Weitere Fassungen dieser Norm 7 MinZustBes HE 2019, vom 08.07.2021, gültig ab 22.07.2021 bis 03.04.2023 7 MinZustBes HE 2019, vom 04.04.2019, gültig ab 25.03.2019 bis 21.07.2021 Fußnoten 8) Fachaufsichtlich auch dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstellt. 9) Die Fachaufsicht über die Durchführung von Förderprogrammen und sonstigen Maßnahmen des Landes übt das nach den Abgrenzungen der Geschäftsbereiche für die jeweilige Aufgabe fachlich zuständige Ministerium aus. 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