Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen Vom 1. April 2009 9 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit 901 Frauenangelegenheiten, 902 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, 903 Arbeitsmarkt, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsförderung, 904 Ausbildungsplatzförderung, soweit die soziale Komponente im Vordergrund steht, 8) 905 Arbeitsrecht, Tarifwesen, 906 Arbeitszeitflexibilisierung, 907 Europäischer Sozialfonds, 908 Berufliche Rehabilitation, 909 Bildungsurlaub, Weiterbildung für Arbeitnehmer, 910 Neue Beschäftigungsformen, 911 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Arbeitsleben, Arbeitsschutzmanagement in den Betrieben, 912 Schutz besonderer Personengruppen, Arbeitszeitrecht, Fahrpersonal und Verkaufsstellen, Heimarbeit, 913 Arbeitsmedizin und Industriehygiene, Berufskrankheiten, Gewerbetoxikologie, 914 Sicherheitstechnik, Produktsicherheit, Anlagensicherheit (auch hinsichtlich der Störfallverordnung), Gerätesicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen, Sachverständigenwesen, 915 Technischer Arbeitsschutz, Röntgenverordnung, Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Medizinproduktegesetz, 916 Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, Sprengstoffwesen, 917 Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten und der knappschaftlichen Versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Krankenversicherung der Landwirte, der Alterssicherung für freie Berufe, der Selbstverwaltungsorgane nach dem Sozialgesetzbuch, 918 Angelegenheiten der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, 919 Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Landesblindengeld, Maßnahmen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Asylbewerberleistungsgesetz, 920 Angelegenheiten des Betreuungsbehördengesetzes, Betreuungsvereine, 921 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soziale Rehabilitation, Frühförderung, Fachplanung für Menschen mit Behinderungen, 922 Recht der behinderten Menschen, 923 Soziales Entschädigungsrecht, 924 Seniorenpolitik, Altenhilfe, Fachplanung für alte Menschen, Personal für Altenpflege und Familienpflege, Ausbildung von Altenpflegekräften, Ambulante Dienste, 925 Heimaufsicht über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige, 926 Europäische Sozialordnung, 927 Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, 928 Sozialplanung, Betreuungskonzepte zur Sozial- und Familienpolitik, 929 Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich Landesjugendamt), Fachkräfte der Sozial- und Jugendhilfe, 930 Kindertagesbetreuung, Absicherung und Tätigkeitsbegleitung von Tagesmüttern, 931 Familienpolitik, Familienförderung, Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, Adoption, Gleichgeschlechtliche Lebensformen, 932 Schwangerschaftskonfliktberatung, 933 Medizinischer Umweltschutz, Umwelttoxikologie, umweltgefährdende Stoffe, gesundheitliche Umwelthygiene, 934 Heil- und Fachberufe des Gesundheitswesens, 935 Krankenhausplanung, Krankenhauswesen einschließlich Pflegesatzrecht, Weiterentwicklung von Hospizen, Palliativversorgung, 936 Maßregelvollzug, 937 Krankentransport- und Rettungswesen, 938 Infektionshygiene, 939 Öffentliche Gesundheitsvor- und -fürsorge, 940 Öffentlicher Gesundheitsdienst, 941 Arzneimittel- und Apothekenwesen im Bereich Humanmedizin, 942 so genannte Sekten und Psychogruppen, 943 Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich Auf nähme verfahren, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge, 944 Vorläufige Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, 945 Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in den Kommunen einschließlich Kostenerstattung, 946 Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Vertriebenen- und Lastenausgleichsrecht, Verteilung von Spätaussiedlern, 947 Eingliederung und Betreuung sowie kulturelle Angelegenheiten, weiteres Kriegsfolgenrecht, 948 Wiedergutmachung einschließlich Härtefonds für NS-Opfer. Unmittelbar nachgeordnet 949 Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, 9) Rechtsaufsicht 950 Landesversicherungsanstalt Hessen, 951 Unfallkasse Hessen, 952 Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 953 Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 954 Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 955 Landwirtschaftliche Pflegekasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 956 AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 957 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 958 BKK Landesverband Hessen, 959 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen, 960 Kassenärztliche Vereinigung Hessen, 961 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, 962 Berufsständische Versorgungseinrichtungen der Heilberufskammern, 963 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Hauptfürsorgestelle, 964 Landesärztekammer Hessen, 965 Landeszahnärztekammer Hessen, 966 Landesapothekerkammer Hessen, 967 Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen. Fachaufsicht 968 Landeswohlfahrtsverband Hessen auf den Gebieten der Volkswohlfahrt und des Gesundheitswesens. Weitere Fassungen dieser Norm 9 MinZustBes HE 2009, vom 16.12.2011, gültig ab 01.01.2012 bis 09.02.2014 9 MinZustBes HE 2009, vom 04.01.2011, gültig ab 06.12.2010 bis 31.12.2011 Fußnoten 8) z. Zt. besonders die Programme Ausbildungskostenzuschüsse (AKZ) für Lern- und Leistungsbeeinträchtigte, Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender, Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB), Ausbildung in der Migration, Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA). 9) Dienstaufsichtlich dem Regierungspräsidium Gießen unterstellt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005220NN00000000018 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MinZustBes_HE_9
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