1 des Glücksspielstaatsvertrags ohne Erlaubnis ein Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, 2.
3 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags Minderjährige an Glücksspielen teilnehmen lässt, 3. unter Missachtung entsprechender Hinweise der Glücksspielaufsicht
1 und 2 des Glücksspielstaatsvertrags Werbung betreibt, 4.
3 des Glücksspielstaatsvertrags im Fernsehen, im Internet oder über Telekommunikationsanlagen für öffentliches Glücksspiel wirbt, 5.
des Glücksspielstaatsvertrags seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen, 6.
1 des Glücksspielstaatsvertrags seinen Aufklärungspflichten nicht nachkommt, 7.
2 des Glücksspielstaatsvertrags die geforderten Hinweise auf Losen, Spielscheinen und Spielquittungen nicht anbringt, 8.
1 Satz 3 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrags die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt oder verlangte Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht zeitgerecht vorlegt, 9.
1 Satz 3 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrags Anforderungen der Glücksspielaufsichtsbehörde nicht erfüllt, 10.
1 Satz 3 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrags als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut Untersagungsverfügungen der Glücksspielaufsichtsbehörde nicht unverzüglich nachkommt, 11.
1 Satz 3 Nr. 5des Glücksspielstaatsvertrags als Diensteanbieter Untersagungsverfügungen der Glücksspielaufsichtsbehörde nicht unverzüglich nachkommt, 12. gegen Bestimmungen oder Nebenbestimmungen einer behördlichen Erlaubnis nach § 17 des Glücksspielstaatsvertrags verstößt, 13.
des Glücksspielstaatsvertrags die für die Tätigkeit des gewerblichen Spielvermittlers geltenden Anforderungen nicht erfüllt, insbesondere dem bestellten Treuhänder die Spielunterlagen, die zur Führung der Geschäfte erforderlichen Unterlagen, die der Durchführung der Veranstaltung dienenden Gegenstände oder den Spielertrag ganz oder teilweise nicht herausgibt, die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt oder die zur einstweiligen Fortführung der Veranstaltung erforderlichen Dienstleistungen oder das hierfür erforderliche Personal nicht zur Verfügung stellt, 14. zum Antrag auf Betreiben einer Annahmestelle, auf Betätigung als Lotterieeinnehmer oder als Verkaufsstelle eines Lotterieeinnehmers oder zum Antrag auf Betätigung als gewerblicher Spielvermittler wesentliche Tatsachen wahrheitswidrig vorträgt oder verschweigt, 15. als gewerblicher Spielvermittler gegen Bestimmungen und Nebenbestimmungen der ihm erteilten Erlaubnis verstößt.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.