mittlung Zweiter Teil Automatisierter Abruf bei der öffentlichen Stelle § 2 Öffentliche Stelle § 3 Datenübermittlung an die Polizeibehörden § 4 Datenübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen § 5 Datenübermittlung an die Gerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter sowie das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main Dritter Teil Regelmäßige Datenübermittlung durch automatisierte Abrufe § 6 Datenübermittlung an die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden § 7 Datenübermittlung an die Ausländerbehörden § 8 Datenübermittlung an die Suchdienste § 9 Datenübermittlung an die Jugendämter, Agenturen für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, kommunalen und zugelassenen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und gemeinsamen Einrichtungen § 10 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden § 11 Datenübermittlung an die Standesämter § 12 Datenübermittlung an die Waffenerlaubnisbehörden § 13 Datenübermittlung an die Sprengstofferlaubnisbehörden § 14 Datenübermittlung an die Wiedergutmachungsbehörden § 15 Datenübermittlung an die Rehabilitierungsbehörden § 16 Datenübermittlung an die Wohngeldstellen § 17 Datenübermittlung an die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden § 18 Datenübermittlung an die Versorgungsämter und an den Landeswohlfahrtsverband Hessen § 19 Datenübermittlung an die Vollstreckungsstellen der Finanzämter § 20 Datenübermittlung an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher § 21 Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen § 22 Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen Vierter Teil Regelmäßige automatisierte Datenübermittlungen § 23 Datenübermittlung an die Schulen und Gesundheitsämter § 24 Datenübermittlung an das Hessische Statistische Landesamt § 25 Datenübermittlung an das Hessische Kindervorsorgezentrum § 26 Datenübermittlung an das Hessische Krebsregister § 27 Datenübermittlung an die Staatskanzlei § 28 Datenübermittlung an den Hessischen Rundfunk § 29 Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Fünfter Teil Schlussvorschriften § 30 Aufhebung bisherigen Rechts § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2018, 555 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=jlr-NNLHE00005240NN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=MeldD%C3%9CV_HE_Inhaltsverzeichnis
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