Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (Deponieeigenkontroll-Verordnung - DEKVO) Vom 6. Dezember 2004 I. Art und Umfang a) allgemeine Angaben: - Name, Anschrift und Ansprechpart
ner/-in mit Telefon-Nr. - der Deponie, - des Betreibers, - des Zulassungsinhabers (soweit abweichend) und - des/der Betreiber/-s von Nebenanlagen auf der Deponie - Lagebezeichnung der Deponie und des zugelassenen Einzugsgebietes 1) - Laufzeiten und Kapazitäten mit - Inbetriebnahme und gegebenenfalls zeitliche Befristung des Betriebs, 1) - zugelassene Gesamtfläche und Ablagerungsfläche, 1) - zugelassenes, zur Verfüllung ausgebautes oder im Bau befindliches und bereits verfülltes Ablagerungsvolumen, - Bezeichnung und Kapazitäten der Ablagerungsabschnitte 1) und - Ablagerungsmengen und -volumina im Berichtsjahr und in den letzten vier Kalenderjahren nach Abfallarten für Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung - zugelassene Abfallarten mit Bezeichnung und Abfallschlüssel 1) - kurze Beschreibung der technischen Einrichtung - geologische und technische Basisabdichtung und gegebenenfalls Vertikalabdichtung, 1) - geplante und bereits ausgeführte Oberflächenabdichtung und sonstige Abdichtungen, 1) - Sicker- und Oberflächenwasserfassungs- und -behandlungseinrichtungen, 1) - Deponiegasfassungs- und -behandlungs- beziehungsweise -verwertungsanlagen, 1) - Abfallbehandlungsanlagen, 1) - Mess- und Probenahmestellen und - sonstige Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bahnanschluss, Fahrzeugwaage, Tankanlage) 1) - Kurzbeschreibung der erteilten, beantragten und gegebenenfalls geplanten Zulassungen zum Betrieb der Deponie mit Datum und Art des Bescheides 1) (gegebenenfalls nur Ergänzungen beschreiben)
- b)Lageplan im Maßstab 1:1 000 bis 1:5 000 mit folgenden Eintragungen und Darstellungen: - Mess- und Probenahmestellen mit Bezeichnung, soweit sie für die nach dieser Verordnung durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind - Betriebsabschnitte, unterteilt in Abfalleinbauflächen, die - basisabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall, - basisabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben), - nicht basisabgedichtet, - oberflächenabgedichtet nach TA Siedlungsabfall Klasse I oder Klasse II oder nach TA Abfall, - oberflächenabgedichtet nach anderen Vorschriften (technischen Standard angeben), - nicht oberflächenabgedeckt und nicht oberflächenabgedichtet sind - wesentliche Betriebseinrichtungen
- c)gegebenenfalls gesonderter Lageplan in geeignetem Maßstab, falls dies zur Erläuterung und Darstellung der Ergebnisse der Eigenkontrolle erforderlich ist
- d)mindestens zwei charakteristische Querprofile im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der aktuellen Einbauhöhe, der Vorjahreshöhe und der zugelassenen Einbauhöhe
- e)Erklärung über das Deponieverhalten Der zeitliche Verlauf des Deponieverhaltens ist vom Beginn der Betriebsphase an darzustellen und mit den in der abfallrechtlichen Zulassung getroffenen Annahmen (Sickerwasser, Gasemission, etc.) zu vergleichen. Die daraus abzuleitenden Empfehlungen und weiteren Veranlassungen hinsichtlich Betrieb, Überwachung und gegebenenfalls weiter gehender abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind aufzuzeigen. Die Erklärung über das Deponieverhalten soll folgende Gesichtspunkte berücksichtigen: - Wasserhaushalt - Plausibilität der in die Wasserhaushaltsbilanz eingehenden Untersuchungsergebnisse, auch im Vergleich zu den Vorjahren - Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit von Deponieeinrichtungen (Drainagesystem, Basis- und Oberflächenabdichtung) - Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser Beurteilung von qualitativen und quantitativen Veränderungen gegenüber den Vorjahren und im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Abbauzustand, Prognose für zu erwartende Veränderungen der Mengen und Inhaltsstoffe von Sicker- und Grundwasser in den Folgejahren) - Sickerwasserbehandlung Beurteilung der Behandlungsleistung und der Veränderungen gegenüber den Vorjahren, insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Erlaubniswerte, Betriebsstörungen, Anlagenverfügbarkeit und erforderlicher betrieblicher Veränderungen 2) - Temperaturentwicklung im Deponiekörper Beurteilung anhand der in den Sickerwasserrohren festgestellten Temperaturen im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose für das zu erwartende Temperaturverhalten und dessen Auswirkungen in den Folgejahren) - Deponieentgasung, Gasbehandlung und -verwertung Beurteilung der Ergebnisse der Rohgasuntersuchungen, der Messergebnisse der erforderlichen Emissionsmessungen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, der Verbrennungsbedingungen und der Anlagenwartung/-überprüfung, Erstellung einer Deponiegasbilanz (theoretische/gefasste/abgefackelte/verstromte/sonstig verwertete Deponiegasmenge/abgeschätzte Verlustmenge), Prognosen und Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf - die zukünftig zu erwartende Gasbildung, die Verwertbarkeit des Gases, - die Funktionsfähigkeit der Gasbehandlung und -verwertung, - die Funktionsfähigkeit des Entgasungssystems und - die Gasmigration und andere unkontrollierte Gasaustritte - Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems Gesamtbewertung der Ergebnisse von Höhenvermessungen, Kamerabefahrungen, Temperaturmessungen und gegebenenfalls weiterer durchgeführter Untersuchungen, auch im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten und unter Berücksichtigung gegebenenfalls festgestellter Schadstoffemissionen in das Grundwasser (Plausibilität der Ergebnisse, Prognose der Auswirkungen für die Folgejahre, eingeleitete Maßnahmen oder weiter gehender Handlungsbedarf) - Funktionsfähigkeit des Deponieoberflächenabdichtungssystems, Setzungen und Stabilität des Deponiekörpers Beurteilung der Ergebnisse der Verformungsmessungen, auch im Zusammenhang mit festgestellten Gasaustritten, Veränderungen gegenüber den Vorjahren und im Vergleich zur mehrjährigen Tendenz und zu den sonstigen, in der Jahresübersicht getroffenen Aussagen zum Deponieverhalten (Plausibilität, Begründung und Ursachen der Ergebnisse, Prognose für zu erwartende Setzungen und deren Auswirkungen auf die Oberflächenabdeckung beziehungsweise das Oberflächenabdichtungssystem, gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf) - Übersicht über die bisher durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Ergebnisse ist bei neu in die Überwachung nach Deponieeigenkontroll- Verordnung aufgenommenen Deponien der ersten Jahresübersicht beizufügen Fußnoten 1) Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. Auf die Darstellung dieser Angaben kann verzichtet werden, wenn keine Änderungen zu den Angaben des Vorjahresberichtes zu verzeichnen sind. 2) Diese Angaben sind nur insoweit erforderlich, wie sie nicht bereits durch Berichtspflichten auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften, insbesondere Abwassereigenkontrollverordnung abgedeckt sind. 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